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Grundgesetz: Religionsunterricht |
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Der Petent bittet den Deutschen Bundestag, die Streichung des Artikels 7 Abs. 3 Grundgesetz (GG) zu beschließen. Begründung: In der Praxis führt der Artikel 7(3) zur Aufspaltung der Klassenverbände nach Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen. Dies widerspricht der Offenheit für eine Vielfalt der Mei-nungen und Auffassungen, die konstitutive Voraussetzung einer öffentlichen Schule in einem freiheitlich-demokratischen Gemeinwesen sind. Er behindert die auf Toleranz und Nicht-Diskriminierung beruhende Integrationsaufgabe des Staates in einer pluralistischen Gesell-schaft bis hin zur Gefährdung des inneren Friedens. Integration setzt nicht nur voraus, dass die religiös oder weltanschaulich geprägte Mehrheit jeweils anders geprägte Minderheiten nicht ausgrenzt; sie verlangt auch, dass diese sich nicht abgrenzt und sich dem Dialog mit Andersdenkeden und Andersgläubigen nicht verschließt. Die Fähigkeit aller Schüler zu Toleranz und Dialog ist eine Grundvoraussetzung nicht nur für die spätere Teilnahme am demokratischen Willensbildungsprozess, sondern auch für ein ge-deihliches Zusammenleben in wechselseitigem Respekt vor den Glaubensüberzeugungen und Weltanschauungen anderer. Artikel 7(3) in seiner jetzigen Formulierung eröffnet die Möglichkeit, die Integrations- und Nichtdiskriminierungs-Aufgabe des Staates zu umgehen. Im Zeitalter der durch internationa-len Terrorismus bedrohten Grundwerte Europas ist hier Handlungsbedarf insbesondere auf dem Erziehungssektor geboten. Artikel 7(3) ist mit dem GG, dem Urteil des BVerfGE – 1BvR 2780/06 – vom 15.03.2007 und dem ECHR-Urteil 15472/02 vom 29. Juni 2007 nicht vereinbar und ist daher ersatz-los zu streichen. |
Wenn Sie diese Petition mitzeichnen, d.h. unterstützen wollen, füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus in dem Sie auf ““MITZEICHNEN” klicken.
Alle mit * gekennzeichneten Felder sind obligatorisch.
(Abschlusstermin für die Mitzeichnung: Montag, 29. Oktober 2007)

































































September 28, 2007 um 9:17
mir ist egal von wem der Antrag kommt, wichtig ist was drinsteht. ein GEschmäckle wie der Schwabe sagt hat das schon das Fundis und Atheisten sihc in diesem Punkt einig sind, nämlich die Bevorzugung der Landeskirche abzuschaffen.
September 28, 2007 um 8:22
Personenkult, ob negativ oder prositiv, ist auch nicht meins.
September 28, 2007 um 7:18
“Den letzten Kommentar von “der autor” ignoriere ich.”
Warum ist der Initiator einer Petition wichtiger als die Petition selbst? Und ich bleibe dabei: Würde Hitler eine Petition für eine Erhöhung der Entwicklungshilfe aufmachen, dann würde ich die auch unterschreiben, vielleicht verbunden mit einem Kommentar, dass ich sie nicht wegen Hitler unterschrieben habe.
Außerdem ist diese Unitarier=Nazis-Sache großer Unsinn. So etwas hättest du in den 1950ern, 1960ern noch ankreiden können, jetzt kann man nicht mehr damit argumentieren. Die Unitarier haben nichts mehr mit rechten Gedankengut zu tun. Das sieht man auch an deiner verkorksten Argumentation:
1977 bis 91 war Horst Prem Präsident der DUR. Zu dieser Zeit war auch ein Nazi im DUR Mitglied. Wahnsinn… Und weil es auch Nazis im Deutschen Sportbund gegeben hat, sind alle Sportler rechte Skinheads.
September 28, 2007 um 7:17
@ds4k:
Prem war also Präsident der DUR in einer Zeit, als besagte Hunke dort aktiv war und sich mit anderen dann abspaltete. Ich kann daraus noch nicht erkennen, dass Prem selbst völkisch orientiert ist. Was macht ihn jetzt zum Problem? Vielleicht hat er damals sogar dazu beigetragen, diesen schwierigen Personenkreis loszuwerden…? Weißt du darüber mehr?
September 28, 2007 um 6:40
Von 1977 bis 1991 war Horst Prem Präsident der “Deutsche Unitarier Religionsgemeinschaft”. In seiner Zeit war S. Hunke im DUR aktiv.
1989 spaltete sich der völkisch ausgerichtete Bund Deutscher Unitarier, Religionsgemeinschaft europäischen Geistes um Sigrid Hunke von den Deutschen Unitariern ab.
Zur Einordnung von S. Hunke
http://homepages.uni-tuebingen.de/gerd.simon/hunke.htm
Den letzten Kommentar von “der autor” ignoriere ich.
September 28, 2007 um 6:24
Es ist egal, weil es um den Inhalt der Petition geht. Die hätte ich auch unterschrieben, wenn sie Hitler aufgemacht hätte.
September 28, 2007 um 6:13
Klär uns bitte auf!
September 28, 2007 um 5:59
So so – is egal. Haben Sie überhaupt eine Ahnung wer dieser Horst Prem ist ?
September 28, 2007 um 5:31
Ist doch egal, welcher Name dasteht.
September 28, 2007 um 5:28
Die Person Horst Prem hat mich davon abgehalten zu unterzeichnen. Stichworte: Unitarier, DUR, Sigrid Hunke, Unitarische Blätter 1985 Seite 156
September 26, 2007 um 10:36
Ja.
September 26, 2007 um 9:08
Ist das der Horst Prem, der die Petition eingereicht hat?
September 20, 2007 um 7:48
Nicht zu vergessen, dass jede GG-Änderung auch durch die Länderkammer muss. Wir wissen, wer da gegenwärtig die Mehrheit stellt. Aber ich bezweifle schon, dass sich der Bundestag damit befassen wird.
September 20, 2007 um 7:19
@wahoonie: Wenn besagter Absatz im Grundgesetz angegangen wird, setzt das ja schon mal ein Zeichen. Sollte die Petition erfolgreich sein (was ich zwar bezweifle, aber think positive), stehen die entsprechenden Paragraphen der Länderverfassungen auf doch sehr wackeligen Beinchen, denn Bundsrecht bricht Länderrecht.
September 20, 2007 um 6:20
die streichung kann nur ein erster schritt sein – schließlich haben die länder das sagen, was unterricht angeht und nicht der bund.
ganz schlimm zb die landesverfassung vn bawü
Bsp: Artikel 3
“Die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage stehen als Tage der Arbeitsruhe und der Erhebung unter Rechtsschutz. Die staatlich anerkannten Feiertage werden durch Gesetz bestimmt. Hierbei ist die christliche Überlieferung zu wahren. ”
noch schlimmer die artikel 4 bis 10, 12 (”Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe,…”) und – um wieder zum thema zu kommen – artikel 18:
“Der Religionsunterricht ist an den öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach. Er wird nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften und unbeschadet des allgemeinen Aufsichtsrechts des Staates von deren Beauftragten erteilt und beaufsichtigt. Die Teilnahme am Religionsunterricht und an religiösen Schulfeiern bleibt der Willenserklärung der Erziehungsberechtigten, die Erteilung des Religionsunterrichts der des Lehrers überlassen.”
ähnliches gilt für nrw: artikel 14 etc etc – will hier nicht alle aufzählen.
sind da entsprechende folge-aktionen geplant? denn falls das durchginge (bin da bei unseren politikern eher skeptisch), wäre der religionsunterricht dennoch nicht abgeschafft.
September 20, 2007 um 4:30
um 15 Uhr gings noch/wieder
September 20, 2007 um 3:41
Das ist kein gutes Zeichen, überlastete Server beim Bundestag sollten eigentlich kaum möglich sein. Vllt unterbindet man auf dieses Art und Weise das Zeichnen der Petition.
September 20, 2007 um 1:44
Ist es ein gutes Zeichen, dass der Server – offenbar überlastet – nicht antwortet?