STREITFÄLLE. Antireligiöses Kinderbuch enthält keine strafbaren Inhalte.
ASCHAFFENBURG. (NRZ) Das umstrittene Kinderbuch “Wo bitte geht’’s zu Gott, fragte das kleine Ferkel” enthält nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg keine strafbaren Inhalte. Allerdings sei das Buch ein “perfides Machwerk in der Maske des religiösen Kinderbuchs”, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Ernst Wich-Knoten am Freitag.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Buch auf Antrag der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart strafrechtlich geprüft. Kritiker halten das Buch für blasphemisch. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft sei zu respektieren, sagte ein Diözesan-Sprecher. Man habe mit der Bitte um Prüfung ein deutliches Zeichen setzen wollen, “dass die Inhalte des Buches nicht hinzunehmen sind.”
Der 36-Seiten-Band von Michael Schmidt-Salomon und dem Zeichner Helge Nynke ist im Alibri Verlag (Aschaffenburg) erschienen. Derzeit untersucht die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, ob das Buch indiziert wird. Am 6. März soll ein Gremium, dem auch Vertreter der Kirche, der Jugendhilfe und Autoren angehören, darüber entscheiden, ob das Buch auf den Index kommt. Auch die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen will die Überprüfung des Buches. Es verletze religiöse Orientierungen und Gefühle, so Zentralstellen-Leiter Reinhard Hempelmann. (epd)
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So viel aus dem Bereich „Nicht mehr alle Tassen im Schrank“. Man muss sich schon ernsthaft fragen, seit wann persönliche Einschätzungen wie die Bezeichnung eines strafrechtlich unbedenklichen Kinderbuchs als „perfides Machwerk“ zu der Urteilsbegründung einer Staatsanwaltschaft gehört? Ist es nicht eher perfide, wenn Staatsanwälte ihre religiösen Wahnvorstellungen in ihrem Beruf ausleben? Wenn sie die Gotteslästerer wieder verbrennen, dann hat das zumindest einen Vorteil: Wir müssen die Heuchelei eines religiösen, sich neutral gebenden Staates nicht mehr ertragen. Und wenn wir doch in der Hölle landen, dann behauptet zumindest kein Kuschelchrist mehr, dass sie nur eine “Metapher” wäre. Dann ist es wenigstens eine ehrliche, anständige Hölle. Und ohne Christen.
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Februar 18, 2008 um 7:01
[...] – Nur ein “perfides Machwerk” « luk.ch – Simpler und günstiger [...]
Februar 17, 2008 um 6:13
Man muss sich vor Augen halten, dass sich mit derartig Religiösen Fragen wie der Gotteslästerung nicht nur die Kirchen beschäftigen, sondern Staatsanwälte als Angestellte des Staates, inklusive Sekretariat u. s. w. Im Schlimmsten Fall mussten sich auch die Beschuldigten des Verfahrens anwaltlich verteidigen.
In einem anderen Fall oder mit anderer Entscheidung hätte sich dann ein Richter mit der Frage befasst, es wäre eine Hauptverhandlung vor Gericht anberaumt worden, mit vorherigen weiteren Schriftsätzen von beiden Seiten, jeweils unter Mitwirkung der Sekretariate. Bei einem Freispruch wären dann lediglich noch Fahrtkosten, Abwesenheitsgelder und Anwaltskosten kompliziert abgerechnet worden.
Bei einer Verurteilung hätte dann wieder der Vollstreckungsapparat zunächst der Staatsanwaltschaft eingesetzt und die Daumenschrauben angelegt, d. h. in diesem Falle eine etwaige Geldstrafe eingezogen, die im Falle einer Nichtzahlung als Haft vollstreckt worden wäre. Hier wäre dann wieder der Polizeiapparat ins Spiel gekommen, der einen Gotteslästerer jetzt gejagt und ggf. inhaftiert und ins Gefängnis gesteckt hätte, wo dann die Justizvollzugsbeamten ihn bewacht hätten – mit nachfolgender Resozialisierung mit Bewährungshelfer pp.
Nichts gegen eine gut geschmierte Justiz – ich bin selbst ein Rädchen in diesem Apparat – aber im Falle der Gotteslästerung ist das ein Schießen mit Kanonen auf Spatzen, wo eine letztendlich nicht hinreichend tolerante Person ihre Befindlichkeiten mittels des Gewaltmonopols des Staates durchzusetzen versucht.
Eben das hat hier die katholische Kirche angestrebt, in dem sie den Inhalt hat “überprüfen” lassen – für die Kirche kostenfrei, versteht sich.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind gar nichts dagegen.
Februar 17, 2008 um 5:57
@dumdidum:
Ruhig Blut.
Die Aussage ist möglicherweise in dieser Form aus dem Zusammenhang gerissen.
Dass die katholische Kirche den Inhalt nicht
hinnehmen will, halte ich viel eher für bedenklich. Das Strafverfahren hat nichts gebracht, was machen die nun, wenn sie anderen Ansichten gegenüber nun mal nicht tolerant sind und diese im Geiste der Religionsfreiheit nicht hinnehmen können?
Solche Äußerungen zeigen, dass die Kirche nicht ausreichend auf dem von ihr selbst gepredigten Boden der Nächstenliebe und auch nicht ausreichend auf dem Boden des Grundgesetzes steht, dass eine Meinungsvielfalt garantiert und keineswegs den katholischen Glauben zum non plus ultra erhebt.
Das Buch wurde doch auf nichts anderes als auf Gotteslästerung überprüft. Steuergeldverschwendung, dass sich überhaupt der Staatsapparat mit inhaltlichen Glaubensfragen befassen muss.
Februar 16, 2008 um 4:43
“….Allerdings sei das Buch ein “perfides Machwerk in der Maske des religiösen Kinderbuchs”, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Ernst Wich-Knoten am Freitag…”
Man sollte Klage wegen Verletzung des Gebots der juristischen Neutralität gegen diesen “sauberen Herrn” einreichen.
Februar 16, 2008 um 4:32
Dann schau dir mal die Zusammensetzung des frisch gewählten Ethik-rates an und achte auf die Konfessionen. Übelst das Ganze
Februar 16, 2008 um 3:23
“Derzeit untersucht die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, ob das Buch indiziert wird. Am 6. März soll ein Gremium, dem auch Vertreter der Kirche [!], der Jugendhilfe und Autoren angehören, darüber entscheiden, ob das Buch auf den Index kommt.”
Vertreter der Kirche entscheiden also mit, ob das Buch auf den Index kommt, so so. Das ist ja so, als ob ein angeklagter Afrikaner von einem Ku-Klux-Klan-Anhänger gerichtet wird. Unglaublich, und die Kirchenmänner kommen sich dann wohl noch superduper aufklärerisch und sozialverantwortlich vor.
Februar 16, 2008 um 11:20
Ich halte es für eine Frechheit, dass die Staatsanwaltschaft in dieser Art und Weise äußert. In meinen Augen hätte die Aussage, dass das Buch keinen Straftatbestand erfüllt, völlig gereicht.
Eine kulturelle Wertung oder Entscheidung, was gut oder schlecht ist, steht den Beamten in ihrer Position nicht zu. Was sie privat darüber denken, können sie auch ganz privat für sich behalten.
Aber hier sehen wir ja wieder: In Bayern (genauso wie in Rüttgersland) ist das alles ein bisschen anders…
Februar 16, 2008 um 11:20
Eigentlich nicht erstaunlich, wenn ein Staatsanwalt, der eigentlich nur die strafrechtliche Relevanz der “kleinen Sau” einzuschätzen hat, sich seiner religiösen Überzeugungen nicht enthält. Dazu wäre er aber als Staatsanwalt verpflichtet. Was sagt uns das, Religionen wirken subversiv, das ist das eigentliche Dilemma an der Sache.
Gut ist, dass damit die Strafanzeige gegen die Urheber des Buches vom Tisch ist.