
Selbstmord
Von Stefan Rehder DIE TAGESPOST
„Jeder hat das Recht auf Leben“, heißt es in Artikel 2 des Grundgesetzes. Eine Pflicht zu leben kennt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nicht. Den Suizid, die Selbstvernichtung eines seiner Bürgers wertet der Staat als Ausdruck dessen Rechts auf Selbstbestimmung. Weil das so ist, gilt der Suizid nicht als Straftat und es zieht – der Systematik des deutschen Rechts folgend – auch die bloße Beihilfe zum Suizid keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. Roger Kusch, der als Jurist und ehemaliger Justizsenator der Freien Hansestadt Hamburg mit Recht und Rechtsprechung leidlich vertraut sein dürfte, wird sich daher vorerst keine Sorgen machen müssen, seine makabre, auf Video festgehaltene und auf einer Pressekonferenz zur Schau gestellte Beihilfe zum Suizid (DT vom 1. Juli) vor einem deutschen Gericht verantworten zu müssen. Der offenbar von maßlosem Geltungsdrang beherrschte Ex-Politiker, der im vergangenen Jahr den Verein „Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V.“ gründete, hat – als er am vergangenen Wochenende den Suizid der lebensmüden Rentnerin filmte – wegen fehlender Garantenstellung selbst weit weniger riskiert als der Chirurg Julius Hackethal, der in den achtziger Jahren als „Sterbehelfer“ für Schlagzeilen sorgte und juristisch ungeschoren davonkam.
Ob damit der säkulare Staat gut beraten ist, darf bezweifelt werden. Und zwar unabhängig davon, dass für Christen, Juden und Muslime Gott allein „der höchste Herr des Lebens ist“, weshalb die Menschen – wie es etwa der „Katechismus der katholischen Kirche“ formuliert – „verpflichtet“ seien, das eigene Leben „dankbar entgegenzunehmen“ und es „zu seiner Ehre und zum Heil“ ihrer „Seele zu bewahren“.
Bereits 1897 hat Émile Durkheim (1858–1917), Nestor der empirischen Soziologie, in „Le suicide“ (zu Deutsch: „Der Selbstmord“), dem wohl bekanntesten seiner Werke, darauf aufmerksam gemacht, dass dem Suizid eine „soziale Desintegration“ zugrunde liegt. Der Wiener Psychiater Erwin Ringel (1921–1994), eine der großen Autoritäten der Suizidforschung, prägte den Begriff des „präsuizidalen Syndroms“, welches einer Suizidhandlung vorausgehe. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die im Jahr 2003 erstmals den „Welt-Suizid-Präventionstag“ ausrief, erblickt im Suizid sogar eines der größten Gesundheitsprobleme der Welt. Weltweit sterben der WHO zufolge mehr Menschen durch die eigene Hand, als bei Kriegen ums Leben kommen.

































































Juli 8, 2008 um 2:42
@Myron: Wenn diese Sicht sich auch noch in unseres Gesetz verakert würde, wandere ich aus
Der Tod, das ist ein heikles und schweres Thema. Und insbesonders, wenn er erwünscht wird ! Wie will man verfahren, wenn z.Bsp. der Kannibale von Rothenburg sein Oper auf *dessen* ausdrücklichen Wunsch getötet hat ? Es ist eigentlich ein Mord, auch wenn es auf beidseitigem Wunsch basiert. In dieser Kerbe ist auch der Fall von Roger Kusch eingeschlagen. Das Gesetz hat in diesem speziellem Falle allerdings keine engere Auffassung des Tötungsaktes, und aus diesem Grunde muss man neu abwägen. Laut meinem menschlichen Auffassung von Leben und Wunsch kann ich es sehr gut verstehen, wenn jemand sein Leben “verkürzen” möchte. Aus welchem Grunde soll ich seinen Wunsch nicht respektieren und ihn zwingen, den Leib solange mit z.Bpsp. Schmerzen zu peinigen, bis das Herz nicht mehr kann und ihn “verrecken” lässt ? Es geht um den Wunsch des (noch) lebenden Menschen, nicht um irgendeine magsisch vor sich hinschwebende Seele irgendwo in einem Paradies am andere Ende des Universums, welches uns eine Sekte vorspielt. Und mit solch einen offenen Blick wünsche ich mir die kommende Gesetzesgebung. Man sollte in besonderen Fällen den Suizid schlicht und ergreifend “erlauben”, wenn auch in sehr engen Rahmen und eben durch besondere Spezialisten durchgeführt. Wer glaubt, die Liebe seines Herzens sei fremdgegangen und sich *dann* umbringen möchte, dem sollte man den Wunsch natürlich verwehren, egal wie schmerzend die Seele gerade vor sich hinweint. Wer aber medizinisch nicht gerade auf dem Wege nach oben ist und mit einem klaren Kopf kommunizieren kann, dem sollte man die Wahl auf ein weiterleben oder schmerzfreien Tod überlassen.
Es ist eine utopische Vorstellung, aber sie ist tatsächlich machbar. Der Erfolg von spieziellen Organisationen wie Dignitas oder der aktuelle Fall von Kusch zeigt doch, dass Nachfrage besteht und die sich darum gruppierende Gesellschaft auch “seelisch” gut damit leben kann. (Was für ein hervorragender Wortwitz ! *schulterklopf*)
Es ist aber (natürlich) wieder die spirituelle Welt, die hier mit Pauken und Trompeten ihre Sicht des Lebens und des Todes verletzt sieht. Und da sie es ja jedem gerne aufstülpen wollen, projizieren sie ihre Furcht auf die gesammte Gesellschaft. In wenigen Augenblicken wird somit der Wunsch zu sterben zu einer “sozialen Desintegration”. Als ob der Wunsch eines Individuums zu Rauchen plötzlich zur “Vernichtung der Freien Luft in unserer Gesellschaft” führen würde
Eigentlich würde ich mich ja bei manchen Argumentationen die ich höre so richtig amüsieren wollen, jedoch sollen einige religiöse Sichtweisen tatsächlich über unser Mitleben gestülpt werden. Ob die Begründung eines “oberen Herrens” auf das Weiterleben tatsächlich vor Gericht gewichtig ist, wird sich noch rausstellen. Ich hoffe nicht
Juli 7, 2008 um 12:16
Hab jetzt nicht alles gelesen.
Man sollte immer unterscheiden um der Selbstmord ein Symptom einer Krankheit ist (z.B. Depressionen) oder ob z.B. durch eine heilbare Krankheit ausgelöst würde wie etwa wenn jemand Stimmen hört. Oder ob er halt bei voller Geistiger Leistungsfähigkeit gut durchdacht sozusagen ausgeführt wurde um Leid zu Verhindern Stichwort Humanes sterben.
Juli 6, 2008 um 6:43
In den Augen der Theologen hat der Mensch bis zum natürlichen, gottgewollten und damit fremdbestimmten Zeitpunkt seines Ablebens eine Leidenspflicht und kein Recht darauf, selbst zu entscheiden, wann er aus seiner Sicht genug gelitten hat.
Juli 6, 2008 um 1:56
Zum Leben verurteilt
Zitat:
“Roger Kusch, …der offenbar von maßlosem Geltungsdrang beherrschte Ex-Politiker, der im vergangenen Jahr den Verein „Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V.“ gründete, hat – als er am vergangenen Wochenende den Suizid der lebensmüden Rentnerin filmte – wegen fehlender Garantenstellung selbst weit weniger riskiert als der Chirurg Julius Hackethal, der in den achtziger Jahren als „Sterbehelfer“ für Schlagzeilen sorgte und juristisch ungeschoren davonkam.”
Man muss Roger Kusch nicht mögen. Seine Motive aber von vorneherein in Frage zu stellen und ihn mit herabsetzenden Adjektiven zu versehen, ist unredlich und trägt zu einer nüchtern abwägenden, ernsthaften Debatte, welche hier das oberste Gebot und bemühteste Bestreben aller Diskutanten sein sollte, in keiner Weise sinnstiftend bei.
Zitat:
“Ob damit der säkulare Staat gut beraten ist, darf bezweifelt werden. Und zwar unabhängig davon, dass für Christen, Juden und Muslime Gott allein „der höchste Herr des Lebens ist“, weshalb die Menschen – wie es etwa der „Katechismus der katholischen Kirche“ formuliert – „verpflichtet“ seien, das eigene Leben „dankbar entgegenzunehmen“ und es „zu seiner Ehre und zum Heil“ ihrer „Seele zu bewahren“.
Solch eine Aussage kann, ob des großen Leids, das viele Menschen weltweit in ihrem Leben zu erfahren oder vielmehr: zu erdulden sich genötigt sehen, nur als zynisch beurteilt werden, zumal diejenigen die solche Äußerungen einer staunenden Öffentlichkeit präsentieren, dies meist aus einer sehr komfortablen Warte eines üppig ausgestatteten Tagesbudgets und in bequemer, äußerst behaglicher Wohnumgebung tun.
“Nimm dankbar hin, was der Herr dir in seiner unermesslichen Weisheit und Güte zu deinem Wohl und ewigen Seelenheil als Verwirklichung seines Heilsplans zugewiesen hat und begehre nicht dagegen auf!”; ja, da haben wir es wieder einmal: das christliche Menschenbild, die christlichen Werte treten uns erneut in ihrer ganzen, die geknechteten und geknebelten kleinen Untertanen verachtenden Art entgegen. Und ebenso, wie der untertänige, demütige Knecht einer zynischen Oberschicht die Brosamen aufliest, die ihnen diese von ihren überquellenden Tischen herabfallen lässt, so soll er auch das Ende seines miserablen, entbehrungsreichen
Lebens gefälligst in kriecherischer Weise abwarten, bis ihn der Oberste aller zynischen Machthaber, wenn es sein ewiger, unergründlicher Ratschluss gebietet, dereinst abberuft.
So hättet ihr es gern!
Zitat:
“Bereits 1897 hat Émile Durkheim (1858–1917), Nestor der empirischen Soziologie, in „Le suicide“ (zu Deutsch: „Der Selbstmord“), dem wohl bekanntesten seiner Werke, darauf aufmerksam gemacht, dass dem Suizid eine „soziale Desintegration“ zugrunde liegt.”
Ja und was folgt daraus? Sind etwa alle sozial Desintegrierten potenzielle Selbstmörder? Oder sind alle sozial Integrierten vor der Selbsttötung a priori gefeit?
Zitat:
“Die Weltgesundheitsorganisation (WHO)… erblickt im Suizid sogar eines der größten Gesundheitsprobleme der Welt. Weltweit sterben der WHO zufolge mehr Menschen durch die eigene Hand, als bei Kriegen ums Leben kommen. Es spricht also viel dafür, dass der Wunsch, sich selbst zu töten, pathologischer und keineswegs vernünftiger Natur ist. Das aber wirft die Frage auf, ob der Suizid tatsächlich als Ausdruck echter Selbstbestimmung betrachtet werden kann. Oder ob es nicht vielmehr ein Mangel an Selbstbestimmung ist, durch die er in Situationen, die als unerträglich empfunden werden, als Option plötzlich in den Blick gerät.”
Oh, es gibt so vieles, was bei Licht betrachtet, ausgesprochen unvernünftig (oder irrational) ist und dennoch tun es die Leute: Sich verlieben, rauchen, trinken, dem Ärger freien Lauf lassen, auf der Autobahn rasen, Bungeejumping, Freiklettern, Abnoe-Tauchen…Wollen wir ernsthaft jeden, der etwas Unvernünftiges (Irrationales) in Erwägung zieht oder tut, gleich
pathologisieren? Gibt es etwa kein Recht, unvernünftig zu sein? Warum erlauben wir den Tabak- und Alkoholkonsum, den Drogenkonsum aber nur sehr eingeschränkt? Wer bestimmt, bis zu welchem Grad ein Mensch sich durch eigenen Entschluss selbst schädigen darf?
Mir ist in all diesen Fragestellungen, Bestimmungen und gesetzgeberischen Entscheidungen zuviel unbegründetete Willkür im Spiel.
Zitat:
“Schon sprachlich fällt es schwer, den Suizid als selbstbestimmte Tat zu begreifen. Denn „Selbstbestimmung“ setzt das Selbst immer schon voraus. Wer aber sein Selbst aufgibt, verzichtet streng genommen darauf, sich selbst zu bestimmen. Ausgerechnet diesen Verzicht als selbstbestimmten Akt zu werten, mutet zumindest abenteuerlich an.”
Was anderes, als der Verzicht auf Selbstbestimmung ist die Religiosität, besonders die monotheistische?”Herr nimm meinen Leib und meine Seele und bestimme darüber nach deinem Willen und deiner Weisheit.”Lauten nicht so oder ähnlich die Gelübde beispielsweise all derer, die in einem Kloster “sich dem Herrn verschreiben”? Insofern fällt die Aussage: “Ausgerechnet diesen Verzicht als selbstbestimmten Akt zu werten, mutet zumindest abenteuerlich an.” auf ihren Autor zurück.
Zitat:
“Die Kirche ist da klüger. „Der Selbstmord“, heißt es im Katechismus, „widerspricht der natürlichen Neigung des Menschen, sein Leben zu bewahren und zu erhalten. Er ist eine schwere Verfehlung gegen die rechte Eigenliebe (…).“ Ergänzt jedoch: „Schwere psychische Störungen, Angst oder Furcht vor einem Schicksalsschlag, vor Qual oder Folterung können die Verantwortlichkeit des Selbstmörders vermindern.“ Keinen Trost hält die Lehre der Kirche dagegen für Menschen wie Kusch bereit: Sie erinnert der Katechismus kurz und knapp: „Die freiwillige Beihilfe zum Selbstmord verstößt gegen das sittliche Gesetz.“
Ich kann nicht erkennen, inwiefern die Kirche hier klüger ist. Reine Willkür, der Verweis auf ein ominöses, nicht näher definiertes “sittliches Gesetz”, um das Tun Roger Kuschs als unsittlich zu brandmarken. Wer definiert, was die “rechte Eigenliebe” sei? Was ist die falsche? Wer hat die Legitimation, sich hier zum Richter aufzuschwingen? Zu viele Gewissheiten, zu wenig Fragestellungen, zu wenig Mitgefühl mit dem einzelnen Menschen in seiner jeweils einzigartigen, konkreten Situation und Notlage, zuwenig gut begründetes Urteil, dafür zu viel schwammig begründetes Verurteilen. Nein, das genügt mir nicht!
Zitat:
“Dass dies weite Teile der Gesellschaft zumindest noch ahnen, belegen die Reaktionen der vergangenen Tage eindrücklich.”
Dass “weite Teile der Gesellschaft” ein bestimmtes Werturteil teilen, besagt nichts über dessen Vernünftigkeit.
Zitat:
“Ob sie freilich ausreichen, um Sterbehilfe-Vereinen wie „Dignitate“ oder dem Kuschs in die Parade zu fahren, muss abgewartet werden. Die konzertierte Aktion, mit der mehrere Bundesländer der organisierten Suizidbeihilfe jetzt das Handwerk legen wollen, ist zumindest ehrenwert. Ob sie auch von Erfolg gekrönt sein wird, steht auf einem anderen Blatt. Denn der entscheidende Passus des Gesetzentwurfes, den die unionsgeführten Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Hessen und das Saarland in den Bundesrat eingebracht
haben, und der morgen beraten werden soll, lautet: „Wer ein Gewerbe betreibt oder eine Vereinigung gründet, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, andern die Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren oder zu beschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Ich bin heilfroh, dass der Bundesrat am vergangenen Freitag nicht schon einen fertigen Gesetzesentwurf vorgelegt hat, sondern lediglich eine Entschließung, dies tun zu wollen. So bleibt hoffentlich genug Zeit, alles sorgfältig zu prüfen und abzuwägen. Am Ende eines gründlichen Beratungs- und Weiterbildungsprozesses mag dann eine weitergehende Entscheidung fallen.
Zitat:
“(Es) wäre … fahrlässig, vom Vorstoß der Bundesländer zu viel zu erhoffen. Grund für Hoffnung gäbe es erst, wenn der Suizid an sich als rechtswidrig erachtet würde, was verfassungskonform sein könnte. Die Verfassung kennt zwar keine „Pflicht zu leben“, aber eben auch kein „Recht zu töten“. Dann, und vielleicht nur dann, ließe sich auch die gewerbsmäßige Beihilfe strafrechtlich verfolgen.”
Wie will man den “erfolgreichen Suizid” denn ahnden? Hier wird nicht nachgedacht, hier wird geurteilt, hier wird leichterhand verurteilt, wo gründliches Abwägen und menschliches Urteil gefragt wären.
Nein dies ist wieder einmal kein intellektuelles Ruhmesblatt der gottgläubigen Fraktion.
Juli 6, 2008 um 9:35
Zum Leben verurteilt
Zitat:
“Roger Kusch, …der offenbar von maßlosem Geltungsdrang beherrschte Ex-Politiker, der im vergangenen Jahr
den Verein „Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V.“ gründete, hat – als er am vergangenen Wochenende den Suizid
der lebensmüden Rentnerin filmte – wegen fehlender Garantenstellung selbst weit weniger riskiert als der
Chirurg Julius Hackethal, der in den achtziger Jahren als „Sterbehelfer“ für Schlagzeilen sorgte und juristisch
ungeschoren davonkam.”
Man muss Roger Kusch nicht mögen. Seine Motive aber von vorneherein in Frage zu stellen und ihn mit
herabsetzenden Adjektiven zu versehen, ist unredlich und trägt zu einer nüchtern abwägenden, ernsthaften
Debatte, welche hier das oberste Gebot und bemühteste Bestreben aller Diskutanten sein sollte, in keiner
Weise sinnstiftend bei.
Zitat:
“Ob damit der säkulare Staat gut beraten ist, darf bezweifelt werden. Und zwar unabhängig davon, dass für
Christen, Juden und Muslime Gott allein „der höchste Herr des Lebens ist“, weshalb die Menschen – wie es
etwa der „Katechismus der katholischen Kirche“ formuliert – „verpflichtet“ seien, das eigene Leben „dankbar
entgegenzunehmen“ und es „zu seiner Ehre und zum Heil“ ihrer „Seele zu bewahren“.
Solch eine Aussage kann, ob des großen Leids, das viele Menschen weltweit in ihrem Leben zu erfahren oder
vielmehr: zu erdulden sich genötigt sehen, nur als zynisch beurteilt werden, zumal diejenigen die solche
Äußerungen einer staunenden Öffentlichkeit präsentieren, dies meist aus einer sehr komfortablen Warte eines
üppig ausgestatteten Tagesbudgets und in bequemer, äußerst behaglicher Wohnumgebung tun.
“Nimm dankbar hin, was der Herr dir in seiner unermesslichen Weisheit und Güte zu deinem Wohl und ewigen
Seelenheil als Verwirklichung seines Heilsplans zugewiesen hat und begehre nicht dagegen auf!”; ja, da haben
wir es wieder einmal: das christliche Menschenbild, die christlichen Werte treten uns erneut in ihrer ganzen,
die geknechteten und geknebelten kleinen Untertanen verachtenden Art entgegen. Und ebenso, wie der
untertänige, demütige Knecht einer zynischen Oberschicht die Brosamen aufliest, die ihnen diese von ihren
überquellenden Tischen herabfallen lässt, so soll er auch das Ende seines miserablen, entbehrungsreichen
Lebens gefälligst in kriecherischer Weise abwarten, bis ihn der Oberste aller zynischen Machthaber, wenn es
sein ewiger, unergründlicher Ratschluss gebietet, dereinst abberuft.
So hättet ihr es gern!
Zitat:
“Bereits 1897 hat Émile Durkheim (1858–1917), Nestor der empirischen Soziologie, in „Le suicide“ (zu Deutsch:
„Der Selbstmord“), dem wohl bekanntesten seiner Werke, darauf aufmerksam gemacht, dass dem Suizid eine
„soziale Desintegration“ zugrunde liegt.”
Ja und was folgt daraus? Sind etwa alle sozial Desintegrierten potenzielle Selbstmörder? Oder sind alle sozial
Integrierten vor der Selbsttötung a priori gefeit?
Zitat:
“Die Weltgesundheitsorganisation (WHO)… erblickt im Suizid sogar eines der größten Gesundheitsprobleme der
Welt. Weltweit sterben der WHO zufolge mehr Menschen durch die eigene Hand, als bei Kriegen ums Leben
kommen.
Es spricht also viel dafür, dass der Wunsch, sich selbst zu töten, pathologischer und keineswegs vernünftiger
Natur ist. Das aber wirft die Frage auf, ob der Suizid tatsächlich als Ausdruck echter Selbstbestimmung
betrachtet werden kann. Oder ob es nicht vielmehr ein Mangel an Selbstbestimmung ist, durch die er in
Situationen, die als unerträglich empfunden werden, als Option plötzlich in den Blick gerät.”
Oh, es gibt so vieles, was bei Licht betrachtet, ausgesprochen unvernünftig (oder irrational) ist und dennoch
tun es die Leute: Sich verlieben, rauchen, trinken, dem Ärger freien Lauf lassen, auf der Autobahn rasen,
Bungeejumping, Freiklettern, Abnoe-Tauchen…
Wollen wir ernsthaft jeden, der etwas Unvernünftiges (Irrationales) in Erwägung zieht oder tut, gleich
pathologisieren? Gibt es etwa kein Recht, unvernünftig zu sein? Warum erlauben wir den Tabak- und
Alkoholkonsum, den Drogenkonsum aber nur sehr eingeschränkt? Wer bestimmt, bis zu welchem Grad ein
Mensch sich durch eigenen Entschluss selbst schädigen darf?
Mir ist in all diesen Fragestellungen, Bestimmungen und gesetzgeberischen Entscheidungen zuviel
unbegründetete Willkür im Spiel.
Zitat:
“Schon sprachlich fällt es schwer, den Suizid als selbstbestimmte Tat zu begreifen. Denn „Selbstbestimmung“
setzt das Selbst immer schon voraus. Wer aber sein Selbst aufgibt, verzichtet streng genommen darauf, sich
selbst zu bestimmen. Ausgerechnet diesen Verzicht als selbstbestimmten Akt zu werten, mutet zumindest
abenteuerlich an.”
Was anderes, als der Verzicht auf Selbstbestimmung ist die Religiosität, besonders die monotheistische?
“Herr nimm meinen Leib und meine Seele und bestimme darüber nach deinem Willen und deiner Weisheit.”
Lauten nicht so oder ähnlich die Gelübde beispielsweise all derer, die in einem Kloster “sich dem Herrn
verschreiben”? Insofern fällt die Aussage: “Ausgerechnet diesen Verzicht als selbstbestimmten Akt zu werten,
mutet zumindest abenteuerlich an.” auf ihren Autor zurück.
Zitat:
“Die Kirche ist da klüger. „Der Selbstmord“, heißt es im Katechismus, „widerspricht der natürlichen Neigung des
Menschen, sein Leben zu bewahren und zu erhalten. Er ist eine schwere Verfehlung gegen die rechte
Eigenliebe (…).“ Ergänzt jedoch: „Schwere psychische Störungen, Angst oder Furcht vor einem
Schicksalsschlag, vor Qual oder Folterung können die Verantwortlichkeit des Selbstmörders vermindern.“
Keinen Trost hält die Lehre der Kirche dagegen für Menschen wie Kusch bereit: Sie erinnert der Katechismus
kurz und knapp: „Die freiwillige Beihilfe zum Selbstmord verstößt gegen das sittliche Gesetz.“
Ich kann nicht erkennen, inwiefern die Kirche hier klüger ist. Reine Willkür, der Verweis auf ein ominöses, nicht
näher definiertes “sittliches Gesetz”, um das Tun Roger Kuschs als unsittlich zu brandmarken.
Wer definiert, was die “rechte Eigenliebe” sei? Was ist die falsche? Wer hat die Legitimation, sich hier zum
Richter aufzuschwingen? Zuviel Gewissheiten, zuwenig Fragestellungen, zuwenig Mitgefühl mit dem einzelnen
Menschen in seiner jeweils einzigartigen, konkreten Situation und Notlage, zuwenig gut begründetes Urteil,
dafür zuviel schwammig begründetes Verurteilen. Nein, das genügt mir nicht!
Zitat:
“Dass dies weite Teile der Gesellschaft zumindest noch ahnen, belegen die Reaktionen der vergangenen Tage
eindrücklich.”
Dass “weite Teile der Gesellschaft” ein bestimmtes Werturteil teilen, besagt nichts über dessen Vernünftigkeit.
Zitat:
“Ob sie freilich ausreichen, um Sterbehilfe-Vereinen wie „Dignitate“ oder dem Kuschs in die Parade zu fahren,
muss abgewartet werden. Die konzertierte Aktion, mit der mehrere Bundesländer der organisierten Suizidbeihilfe
jetzt das Handwerk legen wollen, ist zumindest ehrenwert. Ob sie auch von Erfolg gekrönt sein wird, steht auf
einem anderen Blatt. Denn der entscheidende Passus des Gesetzentwurfes, den die unionsgeführten
Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Hessen und das Saarland in den Bundesrat eingebracht
haben, und der morgen beraten werden soll, lautet: „Wer ein Gewerbe betreibt oder eine Vereinigung gründet,
deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, andern die Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren oder zu
beschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Ich bin heilfroh, dass der Bundesrat am vergangenen Freitag nicht schon einen fertigen Gesetzesentwurf
vorgelegt hat, sondern lediglich eine Entschließung, dies tun zu wollen. So bleibt hoffentlich genug Zeit, alles
sorgfältig zu prüfen und abzuwägen. Am Ende eines gründlichen Beratungs- und Weiterbildungsprozesses mag
dann eine weitergehende Entscheidung fallen.
Zitat:
“(Es) wäre … fahrlässig, vom Vorstoß der Bundesländer zu viel zu erhoffen. Grund für Hoffnung gäbe es erst,
wenn der Suizid an sich als rechtswidrig erachtet würde, was verfassungskonform sein könnte. Die Verfassung
kennt zwar keine „Pflicht zu leben“, aber eben auch kein „Recht zu töten“. Dann, und vielleicht nur dann, ließe
sich auch die gewerbsmäßige Beihilfe strafrechtlich verfolgen.”
Wie will man den “erfolgreichen Suizid” denn ahnden? Hier wird nicht nachgedacht, hier wird geurteilt, hier wird
leichterhand verurteilt, wo gründliches Abwägen und menschliches Urteil gefragt wären.
Nein dies ist wieder einmal kein intellektuelles Ruhmesblatt der gottgläubigen Fraktion.
Juli 5, 2008 um 11:12
Stefan Rehder in einer Nussschale: Menschen, die Tabus brechen, beweisen ihre Unzurechnungsfähigkeit und müssen vor Selbstbestimmung “beschützt” werden.
Diese Argumentation ist alt. Ich bin sie in erster Linie von Leuten gewohnt, die eine Zwangstherapierung von Homosexuellen fordern. Auch die pseudowissenschaftliche biologische Begründung wird seit jeher gern als säkulare Version einer angeblichen Gottesordnung bemüht. Da möchte man fast dankbar sein für die Menschen, die ihre antiliberalen Ansichten offen mit Religion begründen…sie missbrauchen wenigstens die Wissenschaft nicht
Juli 5, 2008 um 6:32
“Schon sprachlich fällt es schwer, den Suizid als selbstbestimmte Tat zu begreifen. Denn ‘Selbstbestimmung’ setzt das Selbst immer schon voraus. Wer aber sein Selbst aufgibt, verzichtet streng genommen darauf, sich selbst zu bestimmen.”
Zu dem Zeitpunkt, an dem ich die Entscheidung treffe, mein Leben zu beenden, existiert mein Selbst noch und daher bin ich zu diesem Zeitpunkt auch noch berechtigt, von meinem Natur gegebenen Recht auf freie Selbstbestimmung durch einen Suizid ausdruck zu verleihen.
Daneben bedeutet Suizid oftmals nicht, sein Leben zu beenden, sondern nur auch noch aufs Überleben zu verzichten, lange nachdem das Leben eigentlich schon vorbei ist.
Juli 5, 2008 um 3:17
“Schon sprachlich fällt es schwer, den Suizid als selbstbestimmte Tat zu begreifen. Denn ‘Selbstbestimmung’ setzt das Selbst immer schon voraus. Wer aber sein Selbst aufgibt, verzichtet streng genommen darauf, sich selbst zu bestimmen. Ausgerechnet diesen Verzicht als selbstbestimmten Akt zu werten, mutet zumindest abenteuerlich an.”
Wenn hier etwas abenteurlich anmutet, dann die (Un-)Logik dieser Argumentation.
Juli 5, 2008 um 3:14
Der Begriff “Selbstmord” ist aus säkular-humanistischer Sicht abzulehnen, da er von vornherein eine negative Wertung beinhaltet; denn ein Mord ist immer etwas höchst Frevelhaftes.
Stattdessen sollte der neutrale Begriff der Selbsttötung verwendet werden.
Juli 5, 2008 um 2:30
Die theologisch-naturphilosophische Kernbegründung ist wirklich der Hammer. “Der Mensch hat eine natürliche Neigung sich selbst zu erhalten => Ergo haben alle Menschen die Pflicht sich selbst zu erhalten”.
a) Die Prämisse ist offensichtlich falsch: Nicht ALLE Menschen haben diese Neigung, manche haben aus verschiedensten Gründen die Neigung, sich selbst zu töten (sonst gäbe es ja keinen Selbstmord).
b) Selbst wenn es so wäre: Der Naturalistische Fehlschluss winkt mit einem ganzen Gartenzaun…