Glaube verhindert Abschiebung

Abgeschobene Senegalesen

Abgeschobene Senegalesen

(Mainz)rhein-zeitung Im Iran regiert ein religiös-fun­damen­talis­tisches System, in dem Nicht-Muslime in ständiger Gefahr leben.

Aus diesem Grund stritt eine Ira­nerin vor dem Mainzer Ver­wal­tungs­gericht vehe­ment um ihr Blei­berecht in Deutsch­land.

Eine zum Christentum konvertierte Ira­nerin darf in Deutsch­land bleiben. Das Mainzer Ver­wal­tungs­gericht (VG) verhängte gestern ein Abschie­bever­bot für die Frau, der in ihrer Heimat Ver­fol­gung und Folter drohen. Die aus dem Iran stam­mende Frau kam vor vier­ein­halb Jahren nach Mainz. Ihre ersten beiden Anträge auf Asyl waren abge­lehnt worden. Damals gab sie an, dass ihr in ihrer Heimat die Todess­trafe wegen Ehe­bruchs drohe. Nach Ansicht des VG bestand diese Gefahr aber nicht. Die recht­lichen Hürden für die Verhängung der Todess­trafe seien im Iran sehr hoch. Die Klägerin konnte nicht nach­wei­sen, dass im Iran aus­rei­chend Beweise für eine derart radi­kale Strafe gegen sie vorlägen.

Kurz nach ihrem ersten Antrag auf Asyl kon­ver­tierte die Ira­nerin vom Islam zum Chris­ten­tum und trat der Kirche des “Per­sischen Christ­lichen Zen­trums” bei. Diese freie evan­geli­kale Kirche wird über­wie­gend von kon­ver­tier­ten Mus­limen gebil­det. Ein wesent­liches Ziel dieser Gemeinde ist die Mis­sio­nie­rung Andersgläubiger.

Im nun zweiten Folgeverfahren klagte die Kon­ver­titin auf die Zuer­ken­nung von Abschie­beschutz, da ihr auf Grund ihrer neuen Über­zeu­gung in ihrer Heimat Ver­fol­gung und Folter drohen würden. Laut einem vom Gericht ein­gehol­ten Gut­ach­ten bei Amnesty Inter­natio­nal ist diese Gefahr tatsächlich gegeben. Der Orga­nisa­tion seien mehrere Fälle im Iran leben­der Kon­ver­titen bekannt, die fest­genom­men und gefol­tert wurden. Laut Auf­ent­halts­gesetz hat ein Ausländer dann Anspruch auf Asyl, wenn in seiner Heimat seine körper­liche Unver­sehrt­heit oder sein Leben bedroht sind.

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2 Antworten zu “Glaube verhindert Abschiebung”

  1. Max Headroom Sagt:

    Der Rest aus der Quelle… da sie z.Zt. nicht mehr online ist:

    In dem Ver­fah­ren unter Vorsitz von Richter Stefan Dany ging es darum, ob die Asyl­suchende ihre neue Reli­gion tatsächlich aktiv auslebt. Nach Angaben von Rein­hold Wendel, dem Anwalt der Ira­nerin, gebe es durch­aus Fälle, dass Muslime nur deshalb Chris­ten werden, um in Deutsch­land als religiöse Flücht­linge aner­kannt zu werden. “Das ist hier aber ausdrücklich nicht der Fall”, betonte Wendel. Seine Man­dan­tin sei inner­halb ihrer Kirche sehr aktiv. Bereits im Iran seien ihr erste Zweifel an ihrem Glauben gekom­men. Auch die Richter glaub­ten schließlich an die religiöse Über­zeu­gung der Ira­nerin. Ent­schei­dend war auch, dass sie sich dazu bekannte, nach dem Grund­satz der christ­lichen Nächs­ten­liebe zu leben. Damit bleibt der Frau ein Leben in Gefahr erspart. Ihr Anwalt sagte, dass die im Iran lebende Familie seiner Man­dan­tin sich bereits von ihr los­gesagt habe. (Sonia Müller/Moritz Meyer)

    ———–

    Da stimme ich voll zu. Ihr Leben ist in Gefahr. Ob es ein Gutachten sagt, der die “Religion” als Grund für die Folter angibt, oder die (religiös begründete) Strafe wegen Ehebruches, wenn ihre “körper­liche Unver­sehrt­heit” oder gar ihr Leben in Gefahr ist, dann benötigt sie eindeutig Schutz.
    Es ist fast makaber zu erfahren, dass man “aktiv” am Glauben mitmachen muss, ansonten wird man dorthin abgeschoben, wo der Ehebruch zum Mord führt. Alleine der Wille, die Deutsche Sprache lernen zu wollen und sich in unsere Gemeinschaft zu integrieren, würde in mir den Wunsch an “Integration” aufkommen lassen. Ich bezweifle, dass sie mit einem dicken BMW protzend durch die Straßen döst und “isch hole maina brüda” plaudert. Ein oder zwei Deutsche die für sie bürgen, dazu einige aufgeklärte Landeskundler, und die Sache ist geritzt… oder eben eine Konvertierung des Glaubens und das zitternde warten auf die Antwort, dass irgendwo mal jemand wegen dem Christentum verfolgt und getötet wurde. Lassen wir mal die bekannten Fälle von “Ehrenmorde” aussen vor, ist dieser “Härtefall” auch für Berufsanfänger leicht zu knacken gewesen ;)

    Ich wünsche ihr viel Glück in unserer Gemeinschaft. Solange sie die dreifach unterschriebene Durchschläge des Amtes auch abgibt, droht ihr sicherlich keinerlei Lebensgefahr vom Staate her. Wäre sie allerdings in England und würde dort in ein bestimmtes Standesamt gehen… :)

  2. Skeptic as hell Sagt:

    “Die recht­lichen Hürden für die Verhängung der Todess­trafe seien im Iran sehr hoch.”

    Nee, is klar. Das kann man ja mal den homosexuellen Delinquenten erzählen…

    “Die Klägerin konnte nicht nach­wei­sen, dass im Iran aus­rei­chend Beweise für eine derart radi­kale Strafe gegen sie vorlägen.”

    Was sagt doch gleich die Sharia zum Thema “abgefallene” Moselems?

    In so fern eine völlig korrekte Entscheidung.


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