
Abgeschobene Senegalesen
(Mainz)rhein-zeitung Im Iran regiert ein religiös-fundamentalistisches System, in dem Nicht-Muslime in ständiger Gefahr leben.
Aus diesem Grund stritt eine Iranerin vor dem Mainzer Verwaltungsgericht vehement um ihr Bleiberecht in Deutschland.
Eine zum Christentum konvertierte Iranerin darf in Deutschland bleiben. Das Mainzer Verwaltungsgericht (VG) verhängte gestern ein Abschiebeverbot für die Frau, der in ihrer Heimat Verfolgung und Folter drohen. Die aus dem Iran stammende Frau kam vor viereinhalb Jahren nach Mainz. Ihre ersten beiden Anträge auf Asyl waren abgelehnt worden. Damals gab sie an, dass ihr in ihrer Heimat die Todesstrafe wegen Ehebruchs drohe. Nach Ansicht des VG bestand diese Gefahr aber nicht. Die rechtlichen Hürden für die Verhängung der Todesstrafe seien im Iran sehr hoch. Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass im Iran ausreichend Beweise für eine derart radikale Strafe gegen sie vorlägen.
Kurz nach ihrem ersten Antrag auf Asyl konvertierte die Iranerin vom Islam zum Christentum und trat der Kirche des “Persischen Christlichen Zentrums” bei. Diese freie evangelikale Kirche wird überwiegend von konvertierten Muslimen gebildet. Ein wesentliches Ziel dieser Gemeinde ist die Missionierung Andersgläubiger.
Im nun zweiten Folgeverfahren klagte die Konvertitin auf die Zuerkennung von Abschiebeschutz, da ihr auf Grund ihrer neuen Überzeugung in ihrer Heimat Verfolgung und Folter drohen würden. Laut einem vom Gericht eingeholten Gutachten bei Amnesty International ist diese Gefahr tatsächlich gegeben. Der Organisation seien mehrere Fälle im Iran lebender Konvertiten bekannt, die festgenommen und gefoltert wurden. Laut Aufenthaltsgesetz hat ein Ausländer dann Anspruch auf Asyl, wenn in seiner Heimat seine körperliche Unversehrtheit oder sein Leben bedroht sind.

































































Juli 18, 2008 um 1:24
Der Rest aus der Quelle… da sie z.Zt. nicht mehr online ist:
In dem Verfahren unter Vorsitz von Richter Stefan Dany ging es darum, ob die Asylsuchende ihre neue Religion tatsächlich aktiv auslebt. Nach Angaben von Reinhold Wendel, dem Anwalt der Iranerin, gebe es durchaus Fälle, dass Muslime nur deshalb Christen werden, um in Deutschland als religiöse Flüchtlinge anerkannt zu werden. “Das ist hier aber ausdrücklich nicht der Fall”, betonte Wendel. Seine Mandantin sei innerhalb ihrer Kirche sehr aktiv. Bereits im Iran seien ihr erste Zweifel an ihrem Glauben gekommen. Auch die Richter glaubten schließlich an die religiöse Überzeugung der Iranerin. Entscheidend war auch, dass sie sich dazu bekannte, nach dem Grundsatz der christlichen Nächstenliebe zu leben. Damit bleibt der Frau ein Leben in Gefahr erspart. Ihr Anwalt sagte, dass die im Iran lebende Familie seiner Mandantin sich bereits von ihr losgesagt habe. (Sonia Müller/Moritz Meyer)
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Da stimme ich voll zu. Ihr Leben ist in Gefahr. Ob es ein Gutachten sagt, der die “Religion” als Grund für die Folter angibt, oder die (religiös begründete) Strafe wegen Ehebruches, wenn ihre “körperliche Unversehrtheit” oder gar ihr Leben in Gefahr ist, dann benötigt sie eindeutig Schutz.
Es ist fast makaber zu erfahren, dass man “aktiv” am Glauben mitmachen muss, ansonten wird man dorthin abgeschoben, wo der Ehebruch zum Mord führt. Alleine der Wille, die Deutsche Sprache lernen zu wollen und sich in unsere Gemeinschaft zu integrieren, würde in mir den Wunsch an “Integration” aufkommen lassen. Ich bezweifle, dass sie mit einem dicken BMW protzend durch die Straßen döst und “isch hole maina brüda” plaudert. Ein oder zwei Deutsche die für sie bürgen, dazu einige aufgeklärte Landeskundler, und die Sache ist geritzt… oder eben eine Konvertierung des Glaubens und das zitternde warten auf die Antwort, dass irgendwo mal jemand wegen dem Christentum verfolgt und getötet wurde. Lassen wir mal die bekannten Fälle von “Ehrenmorde” aussen vor, ist dieser “Härtefall” auch für Berufsanfänger leicht zu knacken gewesen
Ich wünsche ihr viel Glück in unserer Gemeinschaft. Solange sie die dreifach unterschriebene Durchschläge des Amtes auch abgibt, droht ihr sicherlich keinerlei Lebensgefahr vom Staate her. Wäre sie allerdings in England und würde dort in ein bestimmtes Standesamt gehen…
Juli 17, 2008 um 8:20
“Die rechtlichen Hürden für die Verhängung der Todesstrafe seien im Iran sehr hoch.”
Nee, is klar. Das kann man ja mal den homosexuellen Delinquenten erzählen…
“Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass im Iran ausreichend Beweise für eine derart radikale Strafe gegen sie vorlägen.”
Was sagt doch gleich die Sharia zum Thema “abgefallene” Moselems?
In so fern eine völlig korrekte Entscheidung.