Am 2009-06-18 hat der Bundestag das Zugangserschwerungsgesetz beschlossen, das allen Diensteanbietern mit mehr als 10.000 Benutzern unter Androhung einer Geldbuße die Sperrung von durch das BKA in einer Sperrliste zur Verfügung gestellten Adressen auferlegt. Entgegen dem ursprünglichen Entwurf vom 2009-05-05 müssen auch Hochschulen diese Auflagen gegebenenfalls erfüllen und die Sperrung implementieren.
Das beschlossene Gesetz
Am 2009-06-18 hat der Bundestag das Zugangserschwerungsgesetz beschlossen, nach dem künftig alle Diensteanbieter, die den Zugang zum Internet für mindestens 10.000 Teilnehmer oder sonstige Nutzungsberechtigte bereitstellen, Maßnahmen zur Erschwerung des Zugangs zu bekannten, jedoch noch nicht abgeschalteten, Angeboten kinderpornographischen Inhalts ergreifen müssen. Die zu sperrenden Angebote werden dabei in einer Sperrliste vom Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt, und sind dort von den Diensteanbietern abzuholen. Spätestens sechs Stunden nach einer Aktualisierung der Sperrliste müssen die Änderungen in der lokalen Sperrimplementierung umgesetzt sein. Darüberhinaus ist dem BKA wöchentlich eine anonymisierte Statistik über die Zugriffe auf die gesperrten Seiten zur Verfügung zu stellen.





























































































