Am 2009-06-18 hat der Bundestag das Zugangserschwerungsgesetz beschlossen, das allen Diensteanbietern mit mehr als 10.000 Benutzern unter Androhung einer Geldbuße die Sperrung von durch das BKA in einer Sperrliste zur Verfügung gestellten Adressen auferlegt. Entgegen dem ursprünglichen Entwurf vom 2009-05-05 müssen auch Hochschulen diese Auflagen gegebenenfalls erfüllen und die Sperrung implementieren.
Das beschlossene Gesetz
Am 2009-06-18 hat der Bundestag das Zugangserschwerungsgesetz beschlossen, nach dem künftig alle Diensteanbieter, die den Zugang zum Internet für mindestens 10.000 Teilnehmer oder sonstige Nutzungsberechtigte bereitstellen, Maßnahmen zur Erschwerung des Zugangs zu bekannten, jedoch noch nicht abgeschalteten, Angeboten kinderpornographischen Inhalts ergreifen müssen. Die zu sperrenden Angebote werden dabei in einer Sperrliste vom Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt, und sind dort von den Diensteanbietern abzuholen. Spätestens sechs Stunden nach einer Aktualisierung der Sperrliste müssen die Änderungen in der lokalen Sperrimplementierung umgesetzt sein. Darüberhinaus ist dem BKA wöchentlich eine anonymisierte Statistik über die Zugriffe auf die gesperrten Seiten zur Verfügung zu stellen.
Verstoß
Verstöße gegen das Gesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und sind mit Bußgeld bis zu 50.000 Euro bedroht.
Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf
Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vom 2009-05-05, der Behörden und Hochschulen explizit von dieser Regelung ausgenommen hatte, wurden noch vor dem Beschluss Änderungen vorgenommen, die nun eben diese mit einschliessen. Im Klartext heisst das, dass alle Hochschulen, die mehr als 10.000 Benutzern (Studenten, Mitarbeiter,…) einen Zugang zum Internet bereitstellen, die Sperren gemäß der Sperrliste grundsätzlich zu implementieren haben.
Eine Stellungnahme zum nun in Kraft getretenen Zugangserschwerungsgesetz sowie seiner Bedeutung für Hochschulen steht bei der Zentralen Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten (ZENDAS) für Abonnenten zum Abruf bereit.
Umsetzung
Die geforderte technische Umsetzung verspricht aufwendig zu werden: Zugriffsversuche sollen offenbar nicht einfach blockiert werden, sondern auf eine spezielle Seite („Stoppschild„) umgeleitet werden. Die Spezifikation ist hier recht vage und steht nicht im Verdacht, mit technischer Kompetenz formuliert worden zu sein. Weiterhin müssen die Zugriffsversuche protokolliert und als anonymisierte Statistik wöchentlich an das BKA übermittelt werden, wobei selbstverständlich Datenschutzbestimmungen zu beachten sind.







































































Juli 8, 2009 um 1:25
es ist eigentlich eine Schande, was die „da oben“ mit uns aufführen und viele schauen einfach nur zu und wissen eigentlich nicht, bzw. begreifen nicht, was hier gerade gespielt wird!
Es muss anscheinend erst etwas passieren, dass wir aufwachen und denen „da oben“ zeigen, was wir wirklich davon halten!
Juli 2, 2009 um 5:13
Und die traurige Wahrheit ist das sie wiedergewählt werden und den Scheiss wahrscheinlich unbefristet verlängern und auch kräftig ausweiten werden.
Der vergleich mit China ist leider nicht sehr weit hergeholt.
Juni 30, 2009 um 2:01
Schöner Text und zusammen mit den beigefügten Links hat man danach einen hervorragenden Einblick in die Wahsinnigkeit einer solchen Sperrlisten-Kamikaze-Aktion.
Dieses Gesetz ist befristet auf 3 Jahre. 3 Jahre die nun (sehr teuer) zeigen werden, wie zensurbesessen die hiesige Politik ist. 3 Jahre lang werden hohe technische Maßnahmen und Kosten generiert, ohne den geringsten „Mehrwert“ zu gewinnen, sondern nur den „Zugang zu erschweren“, sprich: Stolpersteine in den Weg zu legen. Sowas tut einfach weh ! Aber was solls. Wenn man schon Milliarden „zuviel“ in der Kasse hat, damit man jegliche Bank und Unternehmen staatlich retten und nebenbei noch Altfahrzeuge mit Prämien überschütten kann, dann eben auch einige Milliönchen für eine Sperre. Ach… habe ja vergessen. Die Kosten übernimmt ja nicht der Staat, denn sie helfen schon den richtigen Hilfsorganisationen kaum. Es ist ja kein Geld dafür in den Kassen.
… aber für eine Diätenerhöhung war noch Zeit und Geld übrig
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http://www.zeitong.de/news/fulda/d/da/2009/06/26/nrw-landtag-verabschiedet-sich-mit-diaetenerhoehung-in-die-sommerpause/
Dann genießen wir weiter diese sommerliche Hitze und ich lecke weiterhin am Eis
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