Gelb-schwarze Verfassungsfeinde

Das Grundgesetz ist das wichtigste Dokumenat unseres demokratischen Selbstverständnisses und die freiheitlichste Verfassung, die Deutschland in seiner Geschichte je hatte.

Dr. Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages

Es ist alles in  Ordnung sollte man meinen, wenn es nicht jene Kräfte gäbe, die unser Grundgesetz in den wichtigsten Eckpunkten verändern wollen. Kräfte, die durch aktives politisches Agieren Bestrebungen zeigen, die freiheitlichste Verfassung, die Deutschland in seiner Geschichte je hatte, grundlegend zu ändern. Wir reden nicht von Evangelikalen, fundamentalistischen Katholiken oder Islamisten, nein, es sind Politiker der CDU und FDP in Hessen, die am 30.06.2009 einen Gesetzesentwurf eingebracht haben, der es in sich hat. Die Frage ist eigentlich, wo bleibt der Verfassungsschutz oder die Psychatrie?

Die CDU und die FDP in Hessen planen die Eingriffsrechte der Polizei erheblich auszuweiten.

1. Wiedereinführung des verfassungswidrigen Kfz-Massenabgleichs

Man will eine permanente Rasterfahndung auf der Straße. Obwohl das Bundesverfassungsgericht 2008 das von der CDU eingeführte massenhafte Abgleichen von Kfz.-Kennzeichen mit Fahndungsdaten verworfen hat, bringt man es nun wieder auf den Tisch den politischen Alltags. Seinerzeit wollte die rot-grüne Koalition in Hessen auf dieses Instrument verzichten.

Hessen ist für die Rasterfahndung auf den Bundesautobahnen überhaupt nicht zuständig, das wäre in jedem Fall Sache des Bundes, aber man will im trüben Fischen, vielleicht findet man ja einen Schmuggler von Rasierklingen, Herr Koch hat dringend neue nötig.

2. Heimlicher Einbau von Wanzen und Kameras

CDU und FDP wollen der hessischen Polizei erlauben, heimlich Wohnungen zu betreten, um Wanzen und Kameras zu installieren. Das BKA-Gesetz der schwarz-roten Regierung sah dies noch nicht einmal vor.

3. Nutzung anlasslos gespeicherter Verbindungs- und Standortdaten

Auf die Telekommunikationsdaten (Vorratsdaten) soll präventiv zugegriffen werden. Trotz Verfassungsbeschwerde.

4. Unterbrechung des Mobilfunks

Der hessischen Polizei soll es künftig erlaubt sein, Handyverkehr technisch zu blockieren. Da im Bereich des Blockierers alle Telefone nicht funktionsfähig sind, gibt es noch nicht einmal Notrufe.

5. Bundestrojaner für Skype-Nutzer

Künftig soll erlaubt sein, Spionageprogramme in Privat-Computer einzuschleusen. Um Internettelefonate wie Skype, e-mail Verkehr, Chats, wie z. B. ICQ mithören zu können. Das ist ausbaufähig, zumal das BSI ja immer wieder einmal Sicherheitspakete für den End-Nutzer anbietet, das eine oder andere Mal hat man die dann in einschlägigen Computer-Magazinen. CDs vom BSI landen bei mir eh immer sofort im Müll, da gehören sie hin.

6. Datenauslieferung an das Ausland

Es soll der hessischen Polizei erlaubt werden, Daten von Personen aus Deutschland an ausländische Behörden weiterzuleiten bzw. zu übermitteln. Bisher war die Bereitstellung von Daten ans Ausland nur zur „Abwehr einer erheblichen Gefahr“ zulässig. Das soll wegfallen. Schutzwürdige Belange der betreffenden Personen sollen nicht mehr berücksichtigt werden.

7. Körperliche Zwangsuntersuchung und -behandlung

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei erlauben, künftig auch ungefährdete Personen zwangsweise an ihrem Körper untersuchen und behandeln zu lassen. Beispielsweise sollen Personen, die Polizeibeamte verletzt haben, auf eine HIV-Infektion untersucht werden. Sollte natürlich umgekehrt auch möglich sein, wer möchte schon von einem Polizisten mit offener TB angehustet werden.

8. Mehr Videoüberwachung

FDP und CDU in Hessen wollen die erwiesenermaßen unwirksame Videoüberwachung öffentlicher Plätze auch dann bis zu zwei Jahre lang fortsetzen, wenn sich herausstellt, dass der überwachte Bereich keinen Kriminalitätsschwerpunkt mehr darstellt.

9. Vorsorgliche Erleichterung der Strafverfolgung

Obwohl die Länder dafür nicht zuständig sind, wollen FDP und CDU in Hessen die Polizei auch ohne jede Gefahr beauftragen, eine etwaige künftige, noch nicht abzusehende Verfolgung möglicher Straftaten zu erleichtern. Belegt wird dies mit dem martialischen Begriff der „vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten“.

10. Schwacher Schutz von Intimitäten

FDP und CDU wollen die Fehler des schwarz-roten BKA-Gesetzes, über welches eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ansteht, wiederholen und uns nur unzureichend vor einem Eindringen der Polizei in unsere Privatsphäre („Kernbereich privater Lebensgestaltung“) schützen.

Das Lauschen und Ausspähen soll der hessischen Polizei nur verboten werden, wenn als Ergebnis nichts als Intimitäten zu erwarten sind. Könnte hingegen beispielsweise während eines Geschlechtsverkehrs auch etwas relevantes gestöhnt werden, soll sich ein Richter die Aufzeichnung anhören.

Die FDP, deren Abgeordnete zu einem nicht geringen Teil Rechtsanwälte sind, hat zwar darauf bestanden, dass Rechtsanwälte und Journalisten künftig zuverlässig vor Ausforschung geschützt werden. Nicht mehr gereicht hat der Wille aber für einen zuverlässigen Schutz von Ärzten, Psychotherapeuten, Apothekern, Notaren, Steuerberatern, Schwangerschaftsberatern und Drogenberatungen vor Überwachung. Dadurch müssen auch die Patienten und Mandanten dieser Berufe mit einem Bekanntwerden ihrer Nöte rechnen.

11. Beibehaltung der untauglichen Rasterfahndung

Die FDP will die von der CDU unmäßig ausgeweitete Rasterfahndung beibehalten und lediglich auf Situationen einer „konkreten Gefahr“ beschränken. Nicht wieder hergestellt werden soll dagegen die Voraussetzung einer „gegenwärtigen“ – also akuten – Gefahr und das Erfordernis einer richterlichen Anordnung. Beides hatte die CDU gestrichen, nachdem die hessischen Gerichte die – später auch tatsächlich ohne Erfolg gebliebene – Rasterfahndung nach „Schläfern“ untersagt hatten.

Es ist bis heute kein einziger Fall bekannt, in dem eine präventive Rasterfahndung zur Abwendung einer Gefahr geführt hätte. Demgegenüber binden Rasterfahndungen erhebliche Ressourcen und behindern die gezielte Polizeiarbeit. Lehren daraus wollen die schwarz-gelben Abgeordneten in Hessen nicht ziehen.

Wer schützt uns eigentlich vor solchen paranoiden, voyeuristischen Politikern? Wo bleiben die entsprechenden Behörden , die von Amts wegen, gegen solche Bestrebungen vorzugehen haben. Hessen ein offener Feldversuch für talibaneske Politik in Deutschland? Solche Parteien sind nicht wählbar.

Vorlage: www.daten-speicherung.de

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