
Gegenüber den gesetzestreuen Muslimen der Schweiz war das Abstimmungsergebnis des Minarettverbotes nichts anderes als eine präventive Kassierung der Religionsfreiheit durch die Mobilisierung eines Verdachts. Foto: ddp
Von Lothar Müller – sueddeutsche.de
Feinde der Meinungsfreiheit und Frauenunterdrücker, so werden Muslime in der Radikalkritik dargestellt. Falsch. Ein Plädoyer gegen die Einschränkung der Religionsfreiheit.
Zum Erbe der westeuropäischen Aufklärung gehört sowohl die radikale Religionskritik wie die Ausweitung der Religionsfreiheit. Für die radikale Religionskritik steht Voltaire mit seinem Misstrauen gegen den Aberglauben des Pöbels wie mit seinen Polemiken gegen Juden, Mohammedaner und Katholizismus. Für die Ausweitung der Religionsfreiheit über die Toleranz-Bestimmungen des Westfälischen Friedens von 1648 hinaus steht hierzulande Gotthold Ephraim Lessing.Zum Erbe der westeuropäischen Aufklärung gehört sowohl die radikale Religionskritik wie die Ausweitung der Religionsfreiheit. Für die radikale Religionskritik steht Voltaire mit seinem Misstrauen gegen den Aberglauben des Pöbels wie mit seinen Polemiken gegen Juden, Mohammedaner und Katholizismus. Für die Ausweitung der Religionsfreiheit über die Toleranz-Bestimmungen des Westfälischen Friedens von 1648 hinaus steht hierzulande Gotthold Ephraim Lessing.
Als im Oktober 1781, wenige Monate nach Lessings Tod, Kaiser Joseph II. das sogenannte „Toleranz-Edikt“ erließ, schrieb Moses Mendelssohn in der Vorrede seiner Neuausgabe der Schrift „Rettung der Juden“ (1656) des Amsterdamer Rabbiners Manasseh ben Israel: „Was aber auch über Toleranz bisher geschrieben und gestritten ward, ging bloß auf die drei im römischen Reiche begünstigten Religionsparteien und höchstens auf einige Nebenzweige derselben. An Heiden, Juden, Mahomedaner und Anhänger der natürlichen Religion ward entweder gar nicht oder höchstens nur in der Absicht gedacht, um die Gründe für die Toleranz problematischer zu machen.“
Den Rest des Beitrags lesen »