Archiv der Kategorie: Laizismus

Istanbul soll größtes Mohammed-Museum der Welt bekommen

Bild: de.123rf.com

Istanbul strebt einen neuen Superlativ an. Die Stadt am Bosporus soll das größte Mohammed-Museum der Welt bekommen.

Deutschlandradio Kultur

Auf 3.500 Quadratmetern will eine Stiftung Informationen und Gegenstände aus dem Leben des Propheten zusammentragen. Außerdem sollen Modelle der Moscheen von Mekka und Medina zu sehen sein, den Geburts-und Sterbeorten des islamischen Religionsgründers. Derzeit sind die Initiatoren weltweit damit beschäftigt, Artefakte zu kaufen oder Kopien davon anfertigen zu lassen, um sie nach Istanbul zu bringen.

18.Mai: Merkel besucht den römischen Kreml

Foto: dpa

 

Am 18. Mai wird Angela Merkel in Rom empfangen. Papst Franziskus erwartet die Bundeskanzlerin zu einer Privataudienz.

DER TAGESSPIEGEL

Bundeskanzlerin Angela Merkel reist am Samstag nächster Woche zu einem Treffen mit Papst Franziskus in den Vatikan. Sie werde dort am Vormittag zu einer rund 45-minütigen Privataudienz empfangen, teilte Vize-Regierungssprecher Georg Streiter am Freitag in Berlin mit. Anschließend sei eine Pressebegegnung geplant. Weitere Details des Programms sollen demnach in der kommenden Woche mitgeteilt werden.

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Kreuze in Wiener Volksschule abgehängt

Das Kreuz mit den Religionen

Das Kreuz mit den Religionen

An einer Wiener Volksschule wurden nach einer anti-christlichen Kampagne einer atheistischen Mutter in allen Klassenzimmern die Kreuze entfernt.

Katholisches Magazin für Kirche und Kultur

Die Frau hatte die Kreuze als „religiöse Bevormundung“ qualifiziert und so lange auf die Schulleitung eingewirkt, bis diese die christlichen Symbole abnehmen ließ. Unterstützt wurde sie dabei von der linken Initiative „Religion ist Privatsache“, die sich vor allem gegen die christliche Religionsausübung wendet. Die Wiener Schulverwaltung beugte sich dem Diktat der Mutter, ohne für das Abhängen der Kreuze auf eine rechtliche Grundlage verweisen zu können. Das Wiener Schulgesetz sieht vor, daß an Pflichtschulen, an denen die Mehrheit der Schüler christlichen Glaubens ist, in allen Klassen das Kreuz aufzuhängen ist.

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Das Bundesarbeitsgericht und christliche Parallelwelten

Bild: bag.de

Pressemitteilung 29/13
Kündigung wegen Kirchenaustritts
Der Austritt eines Mitarbeiters einer von einem katholischen Caritasverband getragenen Kinderbetreuungsstätte aus der katholischen Kirche kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.

Nach Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV ordnet und verwaltet jede Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze selbst. Dieses Recht kommt neben den verfassten Kirchen auch den ihnen zugeordneten karitativen Einrichtungen zu. Es ermöglicht ihnen, in den Schranken des für alle geltenden Gesetzes den kirchlichen Dienst auch im Rahmen privatrechtlich begründeter Arbeitsverhältnisse entsprechend ihrem Selbstverständnis zu regeln. Nach der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse von 1993 ist der Austritt aus der katholischen Kirche ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß, der eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters nicht zulässt. Im Kündigungsschutzprozess haben die Arbeitsgerichte zwischen den Grundrechten der Arbeitnehmer – etwa auf Glaubens- und Gewissensfreiheit – und dem Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaft abzuwägen.

Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat – wie die Vorinstanzen – die Klage eines seit 1992 beim beklagten Caritasverband beschäftigten Sozialpädagogen gegen eine auf seinen Austritt aus der katholischen Kirche gestützte Kündigung abgewiesen. Der Kläger arbeitete in einem sozialen Zentrum, in dem Schulkinder bis zum 12. Lebensjahr nachmittags betreut werden. Die Religionszugehörigkeit der Kinder ist ohne Bedeutung. Religiöse Inhalte werden nicht vermittelt. Im Februar 2011 trat der Kläger aus der katholischen Kirche aus. Gegenüber dem Beklagten nannte er als Beweggründe die zahlreichen Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen, die Vorgänge um die „Piusbruderschaft“ und die Karfreitagsliturgie, in der eine antijudaische Tradition der katholischen Kirche zu Tage trete.

Der Kläger hat durch seinen Austritt gegen seine arbeitsvertraglichen Loyalitätsobliegenheiten verstoßen. Aufgrund dessen war es dem Beklagten nicht zumutbar, ihn als Sozialpädagogen weiterzubeschäftigen. Nach dem kirchlichen Selbstverständnis leistete der Kläger unmittelbar „Dienst am Menschen“ und nahm damit am Sendungsauftrag der katholischen Kirche teil. Ihm fehlt infolge seines Kirchenaustritts nach dem Glaubensverständnis des Beklagten die Eignung für eine Weiterbeschäftigung im Rahmen der Dienstgemeinschaft. Zwar hat auch die Glaubens- und Gewissensfreiheit des Klägers ein hohes Gewicht. Sie musste aber hier hinter das Selbstbestimmungsrecht des Beklagten zurücktreten. Dieser kann im vorliegenden Fall von den staatlichen Gerichten nicht gezwungen werden, im verkündigungsnahen Bereich einen Mitarbeiter weiterzubeschäftigen, der nicht nur in einem einzelnen Punkt den kirchlichen Loyalitätsanforderungen nicht gerecht geworden ist, sondern sich insgesamt von der katholischen Glaubensgemeinschaft losgesagt hat. Beschäftigungsdauer und Lebensalter des Klägers fielen demgegenüber im Ergebnis nicht ins Gewicht. Für Sozialpädagogen gibt es zudem auch außerhalb der katholischen Kirche und ihrer Einrichtungen Beschäftigungsmöglichkeiten.

Der Kläger wird durch die Kündigung nicht iSv. § 1, § 7 AGG diskriminiert. Die Ungleichbehandlung wegen seiner Religion ist nach § 9 Abs. 1, Abs. 2 AGG gerechtfertigt. Eine entscheidungserhebliche Frage der Auslegung von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 stellte sich angesichts der Art der vom Kläger ausgeübten Tätigkeit nicht.

Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 25. April 2013 – 2 AZR 579/12 -

Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg – Kammern Mannheim -
Urteil vom 9. März 2012 – 12 Sa 55/11 -

Österreich: Laizisten halten Ethik-Schulversuch für verfassungswidrig

Bild: focus.de

Initiative Religion ist Privatsache: Ethik als Ersatzpflichtgegenstand für Religion “weder gesellschaftlich noch politisch legitimiert und verfassungsrechtlich bedenklich”

derStandard.at

Der Schulversuch Ethikunterricht, den Schüler derzeit an rund 200 Standorten von AHS und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) als Ersatzpflichtgegenstand für den Religionsunterricht besuchen müssen, könnte verfassungswidrig sein. Davon geht die “Initiative Religion ist Privatsache” in einem am Mittwoch veröffentlichten Positionspapier aus.

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Frankreich:„Pressesprecherin von Jesus“ gegen Homo-Ehe

Reuters/GONZALO FUENTEs

Die „Ehe für alle“ sorgt für Hysterie. Beamte stoppten Rauferei zwischen den Abgeordneten.

kurier.at

Man weiß nicht, ob man lachen oder sich fürchten soll: Ausgerechnet in Frankreich, das sich als streng säkulare Republik definiert, sorgt die bevorstehende Legalisierung der Homo-Ehe für eine Polit-Hysterie sondergleichen.

Nur das Einschreiten kräftiger Parlamentsbeamter konnte Freitag, gegen ein Uhr Früh, bei Abschluss der Debatte in der Nationalversammlung eine Saalschlacht verhindern. Abgeordnete der bürgerlichen Opposition waren in Richtung der Bänke der Regierung gestürzt, weil sie sich durch „Gelächter“ provoziert fühlten. Schon zuvor waren einige ausgerastet: Die Regierung bestünde aus „Kindsmördern“, weil sie Homosexuellen das Recht auf Adoption einräume.

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Der Bundestag – postsäkulares Parlament?

Armin Laschet, Bild: wikipedia

Die Debatten um die Jungenbeschneidung und die Präimplantationsdiagnostik zeigen: Religion und religiöse Argumente bleiben heiße Themen im Bundestag. Zugleich formieren sich dort Kräfte, die für eine stärkere Trennung von Staat und Kirche eintreten.

domradio.de

“Religionspolitik” wird nach Auffassung des in Luzern lehrenden Politikwissenschaftlers Antonius Liedhegener zunehmend als “Gestaltungsauftrag” an die Parteien verstanden. Die These von einem zunehmenden Bedeutungsverlust der Religion auch im parlamentarischen Raum trifft auf Widerspruch. Der Passauer Politikwissenschaftlers Mariano Barbato spricht mit Blick auf den Bundestag gar von einem “postsäkularen Parlament”. Zur Begründung verwies er bei einer Jahrestagung des Arbeitskreises “Politik und Religion” der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft am Donnerstagabend in Berlin auf die Debatte über die Präimplantationsdiagnostik (PID) vom Juli 2011.

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Unser täglich Geld gib uns heute

Die Kirche erhält jedes Jahr eine halbe Milliarde Euro. Mit Demokratie hat das nichts zu tun: Staat und Kirche müssen endlich strikt getrennt werden

Von Patrick SpätTELEPOLIS

Wir müssen die Kirche im Himmel lassen. In weltlichen Gefilden hat sie nichts zu suchen – zumindest nicht im öffentlichen Leben, und schon gar nicht in unserer Staatskasse. Und die Kirche greift kräftig ins Steuersäckel: Allein die katholische und evangelische Kirche erhalten jedes Jahr rund 480 Millionen Euro aus den Klingelbeuteln der Steuerzahler. Schluss damit!

Genau das fordern derzeit auch die Österreicher in einem Volksbegehren. (Österreich macht Dampf gegen Kirchenprivilegien). Und die sächsische FDP hat kürzlich auf ihrem Parteitag beschlossen, die Zahlungen an die Kirchen auf den Prüfstand zu setzen. In Sachsen kassieren die Kirchen jährlich 23,5 Millionen Euro. Kurioserweise werden in Sachsen noch immer die Kirchenmitgliedszahlen von 1950 als Berechnungsgrundlage genommen – und die Zahl der Kirchenmitglieder ist bekanntermaßen schneller am Schmelzen als Schokolade im Backofen.

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Österreich:Kirchenprivilegien-Volksbegehren mit vielen inhaltlichen Fehlern

Mediensprecher der Bischofskonferenz, Wuthe: Betreiber des Volksbegehrens machen sich letztlich selbst unglaubwürdig

kathweb

Der Mediensprecher der Österreichischen Bischofskonferenz, Paul Wuthe, hat seine Kritik an den Inhalten des Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien bekräftigt. In einem auf der Website der Magazins “über.morgen” (www.uebermorgen.at) publizierten Interview wies Wuthe einmal mehr auf viele inhaltliche Fehler hin; etwa hinsichtlich des viel zitierten Beispiels der Grundsteuer: “Ja, es stimmt. Anerkannte Religionsgemeinschaften zahlen keine Grundsteuer. Aber nur, wenn die Liegenschaft für Gottesdienst, Seelsorge oder die Verwaltung der Kirche genutzt wird. Für alle anderen Dinge schon. Oder man betreibt ein Studentenheim oder ein Altenheim, aber das sind definierte rechtliche Zwecke, die für alle gelten. Und so wird bei vielen Themen etwas behauptet, das so nicht stimmt.” So würden sich die Betreiber des Volksbegehrens letztlich selbst unglaubwürdig machen.

Vor allem sei auch die Hauptforderung des Volksbegehrens fragwürdig. Wuthe: “Das haben nicht nur Experten, sondern zuletzt auch das zuständige Ministerium – das Unterrichtsministerium – festgehalten: die Trennung von Kirche und Staat ist spätestens seit 1919 voll realisiert.”

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Oberster Gerichtshof in Frankreich fällt Kopftuch-Urteil

Bild: allmystery.de

Frankreichs Kindergärterinnen dürfen weiter Kopftuch tragen. Der Oberste Gerichtshof in Paris hat die Entlassung einer Erzieherin mit Kopftuch für rechtswidrig erklärt

Deutschlandradio Kultur

Die Richter beurteilten die Kündigung der Muslimin als Diskriminierung. Zwar ist das Tragen von Kopftüchern etwa an staatlichen Schulen nicht erlaubt. Die Frau habe aber nicht für eine öffentliche Einrichtung gearbeitet, deshalb sei das Prinzip der Trennung von Kirche und Staat kein Grund, sie zu entlassen, hieß es in dem Urteil. Frankreichs Innenminister Manuel Valls bedauerte das Urteil und sagte, es stelle die Trennung von Kirche und Staat in Frankreich in Frage.

SPD-BT-Fraktionsdebatte: Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz!

Screenshot brightsblog

Screenshot brightsblog

Thema und Beschreibung des Vorschlags

Die religiöse Diskriminierung in der Arbeitswelt muss ein Ende haben! In allen Sozialeinrichtungen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, müssen die Grundrechte, insbesondere Religions-­ und Weltanschauungsfreiheit, gewährleistet sein.

SPD-Bundestagsfraktion – Fraktionsdebatten

Das Betriebsverfassungsgesetz muss auch für kirchliche Sozialeinrichtungen gelten. Es ist nicht einzusehen, weshalb für kirchliche Einrichtungen andere Bestimmungen gelten sollten als für die AWO. Der „besondere Tendenzschutz“ für Religionsgemeinschaften (BetrVG § 118, Abs. 2) muss aufgehoben werden.

Angestellte kirchlicher Institutionen sollen die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer haben, also einen Betriebsrat bilden und streiken dürfen.

Religionsgesellschaften als Arbeitgeber im sozialen oder medizinischen Bereich dürfen nicht in die private Lebensführung ihrer Angestellten eingreifen.

Das heißt 1,3 Millionen Arbeitsplätze verschlossen für Juden, Muslime, Atheisten, Agnostiker, Buddhisten, Homosexuelle, Geschiedene und Wiederverheiratete.

Sozialeinrichtungen sind keine kirchlichen Einrichtungen!

Krankenhäuser, Altenheime, Kindergärten oder Beratungs­einrichtungen müssen auf die Bedürfnisse der Patienten, Betagten, Kinder und Ratsuchenden ausgerichtet sein. Aus deren Interessen ergeben sich die qualitativen Standards, an denen die Arbeit ausgerichtet sein und nach denen das Personal ausgesucht werden muss. Die Religionszugehörig­keit darf keine Rolle dabei spielen, ob ein qualifizierter, engagierter Mensch eine Arbeitsstelle erhält oder nicht.

Ärzte „verkündigen“ nicht,sie behandeln Patienten!

Ärztinnen, Altenpfleger, Kindergärtnerinnen oder Schuldner­coaches haben keinen Verkündigungsauftrag. Sie heilen Kranke, pflegen Alte, erziehen Kinder oder beraten ver­ schuldete Menschen – wer der evangelischen oder katho­lischen Kirche nicht angehört, ist dadurch für diese Tätigkeiten ebenso wenig disqualifiziert wie Menschen, die ein zweites Mal heiraten oder in einer homosexuellen Partnerschaft leben.

Antidiskriminierungsbestimmungen müssen konsequent umgesetzt werden!

Die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland und Europa sind eindeutig: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevor­zugt werden“ (Artikel 3 des Deutschen Grundgesetzes). „Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, (…) der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten“ (Artikel 21 der Charta der Grundrechte der europäischen Union).

EKD: Strategien im Kampf gegen den Hunger

Bild: glogster.com

Bibel, Matthäus 14:

17 Sie sprachen: Wir haben hier nichts denn fünf Brote und zwei Fische. 18 Und er sprach: Bringet sie mir her.
19 Und er hieß das Volk sich lagern auf das Gras und nahm die fünf Brote und die zwei Fische, sah auf zum Himmel und dankte und brach’s und gab die Brote den Jüngern, und die Jünger gaben sie dem Volk. 20 Und sie aßen alle und wurden satt und hoben auf, was übrigblieb von Brocken, zwölf Körbe voll. (2. Könige 4.44) 21 Die aber gegessen hatten waren, waren bei fünftausend Mann, ohne Weiber und Kinder.

Evangelische Kirche in Deutschland

Im Kampf gegen den Hunger von mehr als 870 Millionen Menschen auf der Welt haben sich die evangelische und katholische Kirche und die Bundesregierung für eine Stärkung der Landwirtschaft in Entwicklungsländern ausgesprochen. Zur Fastenzeit erklärten Bundesministerin Ilse Aigner, der Leiter des Kommissariats der Deutschen Bischöfe, Prälat Karl Jüsten und der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Bernhard Felmberg, es müssten alle Anstrengungen unternommen werden, um die Entwicklungszusammenarbeit auf die Ernährungssicherung in den betroffenen Regionen zu konzentrieren und die Teilhabe der Bevölkerung vor Ort zu stärken.

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Merkelwürdig vergauckelter Kirchentag-Politik bettelt ums religiöse Wahlvolk

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundespräsident Joachim Gauck werden zum 34. Deutschen Evangelischen Kirchentag nach Hamburg kommen Foto: Aleph (CC-BY-SA), Sebastian Hillig (CC-BY-NC)

Bundespräsident Joachim Gauck und Bundeskanzlerin Angela Merkel kommen zum 34. Deutschen Evangelischen Kirchentag nach Hamburg. In einer Diskussionsrunde spricht Gauck auch mit dem bei einer „Wetten, dass …?“- Sendung verunglückten Schauspielstudent Samuel Koch.

pro Medienmagazin

Wie die Kirchentagsleitung am Donnerstagmorgen mitteilte, wird Bundespräsident Joachim Gauck am Mittwoch, den 1. Mai, die Teilnehmenden des Kirchentages im Anschluss an den Eröffnungsgottesdienst begrüßen. Am Donnerstag, den 2. Mai, nimmt Gauck an einer Gesprächsrunde zum Thema „Eine starke Gesellschaft. Was braucht sie? Wie sieht sie aus?“ teil. Die Gesprächsrunde zum Wert von Vielfalt und zur Wirklichkeit und Perspektive von Inklusion in der deutschen Gesellschaft wird in Kooperation mit dem ZDF durchgeführt. Mit Gauck sprechen der während einer „Wetten, dass …?“-Sendung verunglückte Schauspielstudent Samuel Koch, die Praxis-Expertin Monika Labruier und Pfarrer Rainer Schmidt, Paralympics-Sieger im Tischtennis.

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Bayern Bischöfe wollen auf Konkordatsrechte verzichten

Bild: Humanistische Union

Die Ankündigung der bayerischen Bischöfe, künftig nicht mehr bei der Besetzung von Konkordatslehrstühlen mitreden zu wollen, ist von den bayerischen Grünen begrüßt worden. Die Kirche sei hier einen Schritt weiter, als die schwarzgelbe Landesregierung, erklärte die religionspolitische Sprecherin der Landtagsgrünen, Ulrike Gote, am Freitag laut deutscher katholischer Nachrichtenagentur KNA in München. Denn im Landtag sei ihre Initiative, “dieses Relikts aus vorsäkularer Zeit” abzuschaffen, stets geblockt worden.

kathweb

Die Landesregierung müsse das Gesprächsangebot der Kirche zügig annehmen und die Trennung von Staat und Kirche auch hier vorantreiben, forderte Gote. Außerdem kündigte sie an, ihren diesbezüglichen Antrag vom April 2010 erneut im Parlament einbringen zu wollen.

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BMI Friedrich bestellte neuen Dekan für die Seelsorge der Bundespolizei

Hans-Peter Friedrich, Bild: BMI

Helmut Blanke wird neuer Dekan für die evangelische Seelsorge in der Bundespolizei. Der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, hat jetzt den 56-jährigen Superintendenten aus Buxtehude (Niedersachsen), bestellt.

EKD

Die Ernennung des promovierten Theologen erfolgte aufgrund des Personalvorschlages, den der Beauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für die Seelsorge in der Bundespolizei, Landesbischof Dr. Karl-Hinrich Manzke (Bückeburg), vorgelegt hatte.

Die Ernennung von Dr. Helmut Blanke erfolgte im Einvernehmen mit der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und in Abstimmung mit dem Rat der EKD.

Zum 1. April 2013 tritt Blanke die Nachfolge von Peter Jentsch, der rund 12 Jahre als Dekan in der Bundespolizei tätig war, an. Am 14. März 2013 werden in einem Gottesdienst in der Berliner Friedrichstadtkirche die Amtseinführung von Helmut Blanke und die Verabschiedung von Peter Jentsch stattfinden.

Dem Dekan obliegt die Dienstaufsicht über die 17 haupt- und nebenamtlichen Geistlichen. Außerdem ist er verantwortlich für die Leitung und Koordination der Seelsorgearbeit in allen Dienststellen der Bundespolizei. Dienstsitz ist das Bundespolizeipräsidium Potsdam.

Landesbischof Manzke wünschte Blanke anlässlich seiner Bestellung Gottes Segen und hob dabei hervor: „Die Tätigkeit der Bundespolizei hat sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Ihre Angehörigen tun Dienst in aller Welt und unter teilweise sehr schwierigen Bedingungen. Sie können sich darauf verlassen, dass die  evangelische und katholische Kirche den Angehörigen der Bundespolizei bei diesem Dienst verlässlich und vertrauensvoll zur Seite stehen.“

Hannover, 29. Januar 2013

Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick

Von der Täuschung zur Äffäre – Kirche und extreme Kräfte

Die katholische Kirche unter Druck: Es geht längst nicht mehr nur um die mutmaßlich vergewaltigte Frau, die in Köln von zwei katholischen Kliniken abgewiesen wurde. Foto: Henning Kaiser (dpa)

Am Anfang war die Täuschung. Eine Scheinpatientin sollte katholische Krankenhäuser prüfen. Die bestanden den Test auch. Und trotzdem reagierte das Bistum auf einen Brief aus dem Dunstkreis von kreuz.net. Nährboden für die Krankenhausaffäre?

Westfälische Nachrichten

Die katholische Kirche unter Druck: Es geht längst nicht mehr nur um die mutmaßlich vergewaltigte Frau, die in Köln von zwei katholischen Kliniken abgewiesen wurde. Es geht um den Nicht-Umgang der katholischen Kirche mit der „Pille danach“. Und es geht darum, wie ernst Kirche offenbar fundamentalistische Kräfte nimmt, trotz sehr angreifbarer Methoden.

Das wird auch in den Kliniken diskutiert: „Warum hat man nicht gleich Strafantrag gestellt, wegen Betrugs und Täuschung“, sagt ein Funktionsträger, der nicht genannt werden will. Die offensichtlich radikalen Abtreibungsgegner, die die Standfestigkeit der Kliniken mit einem angeblichen Vergewaltigungsopfer prüfen wollten, haben eines erreicht: Die Kirche zog die Schrauben an.

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Potsdam: Richter entscheiden im Streit um Opus-Dei-Schule

Nur für Jungen: In diesem Gebäude soll das neue Gymnasium entstehen. – Foto: dpa

Eltern, die dem konservativen katholischen Laienorden Opus Dei nahestehen, wollen in Potsdam eine Jungenschule gründen. Das Land ist dagegen, schon seit sieben Jahren. Nun urteilt das Bundesverwaltungsgericht – womöglich mit grundsätzlichen Folgen.

Von Claudia KellerDER TAGESSPIEGEL

Seit sieben Jahren dauert der Streit schon an: Zwei Dutzend Eltern, die dem konservativen katholischen Laienorden Opus Dei nahestehen, wollen in Potsdam ein Jungengymnasium gründen. Das Land Brandenburg ist dagegen. Heute in einer Woche will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den Fall urteilen. Es geht darum, was schwerer wiegt: das grundgesetzlich verbriefte Recht der Eltern auf Erziehung und auf Gründung von Privatschulen oder das Recht des Staates, das Schulwesen nach seinen Maßstäben zu ordnen. Das Leipziger Urteil könnte grundsätzliche Bedeutung haben, weil damit entschieden wird, ob das Grundgesetz die gemeinsame Beschulung von Jungen und Mädchen verlangt.

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BMI Friedrich: “Staat braucht positive Kraft der Religion”

Bundesinnenminister Dr. Friedrich bei seiner Rede Quelle: Thomas Kretschel

Der Kongress christlicher Führungskräfte ging am Samstag, 19. Januar 2013, mit einem Plädoyer für eine Wiederentdeckung der Werte des Abendlandes zu Ende. Vor dem Plenum des Kongresses betonte Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich: “”Der Staat ist angewiesen auf die positive Kraft der Religion. Sie bewahrt vor Selbstüberschätzung und Utopien.”" Friedrich sprach vor mehr als 3.200 christlichen Unternehmern aus ganz Deutschland.

Bundesministerium des Innern

Bundesinnenminister Friedrich nannte die Finanz- und Wirtschaftskrise eine Folge von “egoistischen Auswüchsen” und “Verantwortungslosigkeit”. In der globalisierten Welt, in der die Möglichkeiten und Auswirkungen unseres Handels so vielfältig seien wie noch nie, steige die Bedeutung an ethischer Orientierung, so Friedrich. Friedrich forderte daher eine Rückbesinnung auf die Werte des Christentums: “Wir Christen haben ein Menschenbild, mit dem wir die humane Gesellschaft von morgen entwickeln können. Es ist der Glaube, dass Gott jeden Menschen als Person mit unverlierbarer Würde geschaffen hat.”

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Deutscher Bundestag: Dodo des Monats Dezember 2012

Dodo des Monat Dezember 2012

Dodo des Monat Dezember 2012

bundestag_zirkumzisionIm Jahr 2012 unserer Zeitrechnung, Monat Dezember, feierte der demokratisch-freiheitliche Maoismus, im deutschen Parlament, fröhliche Urständ. Aus einer nicht näher zu verifizierenden Quelle wurden auf der Grundlage uralter, will sagen archaischer Rituale, gesetzliche Normative begründet.

Cédric Poyet

In vorislamischer Zeit wurden sowohl Männer wie auch Frauen der Beschneidung unterzogen. Die Beschneidung der Männer wird im arabischen “hitân” , der Frauen hingegen als “hafd” bezeichnet. Obwohl es im Qur’an kein Ayat (Vers) über die Beschneidung exisitiert, wird es als Symbol der Muslime anerkannt.
Nach der Überlieferung beschnitt als erster Mensch der Prophet Ibrahim (Abraham) im Alter von 80 Jahren sich selbst:

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, daß der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Abraham, Allahs Friede auf ihm, vollzog für sich die Beschneidung, als er im Alter von achtzig Jahren war, und bediente sich dazu der Axt.” [BUCHARI:780]

Da auch die Juden Abraham als ihren Stammesvater anerkannten , folgten sie dem Beispiel des Propheten und führten auch die Beschneidung durch. Dies änderte sich nicht bis zum Propheten Isa (Jesus). Die Christen indessen interpretierten unglücklicherweise unter hitan, die Säuberung des Herzens, und führten keine Beschneidungen mehr durch.

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, daß der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Zur Fitra (bei Erschaffung des Menschen) gehören fünf Dinge: Die Beschneidung, das Abrasieren der Schamhaare, das Kurzschneiden des Schnurrbarts, das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und das Auszupfen der Achselhaare.” [BUCHARI:1216]

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Mohammed goes Simpsons: Eine Provokation?

Mohammed goes Simpsons / Bild: (c) EPA (YOAN VALAT)

Am Mittwoch veröffentlichte das französische Magazin „Charlie Hebdo“ einen Comic über den Propheten – mit einem knollennasigen, knallgelben Mohammed.

Von Bettina SteinerDie Presse.com

Der Band sei „völlig halal“, er entspreche also den religiösen Vorschriften des Islam. So hatte der Herausgeber des französischen Satiremagazins „Charlie Hebdo“ vor der Veröffentlichung des 64 Seiten starken Bandes über das Leben Mohammeds Protesten in der islamischen Welt vorzubeugen versucht: Diese Biografie sei „vom Islam autorisiert“. Die Religionssoziologin Zineb El-Rhazoui hat daran mitgewirkt, sie bestätigt: „Es ist eine seriöse Veröffentlichung.“ Man habe monatelang recherchiert, um den Lebenslauf Mohammeds nachzuzeichnen, wie er in islamischen Quellen beschrieben sei.

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