Schlagwort-Archive: Recht

Die Türkei und das Christentum

Bild: The European

Angst vor Übergriffen, Ringen um Recht und Besitz: Für die Christen in der Türkei hat sich unter Erdoğan wenig verbessert

Von Boris KálnokyDIE WELT

Seit etwas mehr als zehn Jahren regiert in der Türkei eine islamisch gesinnte Regierung. Was das für die Christen des Landes bedeutete, darüber waren die Meinungen von Anfang an gespalten. Würde sich ihre Lage verbessern, weil eine religiös geprägte Regierung auch anderen Religionen entgegenkommen könnte? Oder würde sie sich verschlechtern, so wie christliche Gemeinschaften in vielen islamischen Ländern unter starkem Druck stehen?

“Grundsätzlich ist es schon so, dass diese Regierung Religion positiv sieht, und das macht sich auch in dem einen oder anderen EntgegenkommenErdoğan gegenüber christlichen Gemeinschaften bemerkbar”, sagt Franz Kangler, Priester der (österreichischen) katholischen St. Georgs-Kirche in Istanbul. Aber es gebe nach wie vor beunruhigende Tendenzen – etwa die Gerichtsentscheidungen gegen das aramäische Kloster Gabriel Mor. Im Juni hatte das Oberste Gericht der Türkei frühere Gerichtsentscheidungen bestätigt, wonach Land um und in dem Kloster dem türkischen Staat gehöre. Land, welches immer als Besitz des Klosters gegolten hatte und für das auch immer Steuern gezahlt worden waren.

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Beschneidung: Geist und Fleisch

Beschneidungsbesteck: Juden und Muslime wundern sich über den aktuellen Furor über den Ritus ©DPA

Die Praxis wie auch die Ablehnung der Beschneidung sind in hohem Maß kulturrelativ. Die Unterstellung aber, ganze Bevölkerungsgruppen vergingen sich am Wohl ihrer Kinder, ist abwegig und anmaßend.

Von Reinhard BingenerFrankfurter Allgemeine

Vernunft und Zivilisation können auf archaische Riten rückständiger Minderheiten keine Rücksicht nehmen! Im Namen des Rechts ist es sogar geboten, unaufgeklärte Minderheiten vor der Verstümmelung ihrer Kinder zu schützen! In etwa so legten sich – zwei Jahrtausende vor Erfindung von Talkshow und Internetforum – auch schon griechische und römische Autoren die Sache mit der Beschneidung zurecht. In der longue durée hat sich also wenig geändert: Viele Europäer halten für fortschrittlich, was sie schon immer für fortschrittlich hielten.

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Im Land der Freien

Ein Ruf nach Blasphemiegesetzen? Beschneidungsverbot? Debatten, ob der Islam zur Gesellschaft gehört? In den USA, so hat Hannes Stein erfahren, wäre all das undenkbar. Und verboten. Dafür sorgt die Verfassung

Von Hannes SteinWELT ONLINE

Es gibt ein Foto, das meinen Freund Ahmad und mich in Philadelphia zeigt, wie wir gemeinsam das First Amendment einrahmen. Das muss ich jetzt erklären: In Philadelphia gibt es ein steinernes Monument, das den ersten Zusatzartikel zur amerikanischen Verfassung feiert – einen Block aus grauem Granit, in den diese heilignüchternen Worte eingraviert wurden: “Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances.” Hier werden entscheidende Rechte garantiert: Absolute Religionsfreiheit! (Religion geht den Staat schlicht und einfach nichts an. Er darf nicht nur keine Religion unterdrücken; er darf auch keine Religionsgemeinschaft bevorzugen.) Uneingeschränkte Redefreiheit! Pressefreiheit! Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit! Und das Recht, Eingaben an die Regierung zu richten.

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Raphael Maria Bonelli: Dodo des Monats Februar 2012

Dodo des Monat Februar 2012

In einem furiosen Endspurt hat der Psychiater vom Opus Dei die Wahl zum Dodo des Monats Februar 2012 gewonnen. Man ist geneigt auszurufen: “Bonelli, Bonelli, mir graut vor dir”, aber alles zu seiner Zeit.

Der Mann ist Doktor der Medizinischen Wissenschaften, im Fach Psychiatrie hat er dann habilitiert. Und natürlich hat er klare, adressierbare Feindbilder. Als ungläubiger Mensch darf man dieses opus deistische Exemplar eines Mediziners nicht aufsuchen, zu Ärzten, Medizinern sollte man schon Vertrauen haben.

Statt sich mal mit den Kinderfickern seiner Sekte zu beschäftigen und dort, wo notwendig und angebracht, medizinische Hilfe zu gewähren, stürzt er sich auf die Atheisten. Ihnen unterstellt er “diffuse Religionsfeindlichkeit” im Alltag. Hier ist schon erkennbar, der Mann weiß nicht was er spricht. Atheisten sind nicht per se religionsfeindlich, genaugenommen sind ihnen Religionen scheißegal. Atheisten fordern nur dann ihre Rechte des Unglaubens ein, wenn Religionen, insbesondere die monotheistischen sich zum Apostel für Moral, Ethik, Kultur, Recht und Gesellschaft aufschwingen und ihre irrationalen Gedankenkonstrukte einer göttlichen Entität theatralisch einfordern. Die Geschichte des Christentums ist eine Geschichte des Versagens und es gehört ein gewaltiger Verdrängungskomplex dazu, Ignoranz und nicht zuletzt Dummheit dieses Versagen nicht laut zu benennen. Unglaube entzieht sich ganz bewusst und dedizitiert dem Einfluss institutioneller Glaubenssysteme. In der Hierarchie Kirche hat Bonelli die Stufe der Endplatzierung erreicht. Dümmer geht es nicht mehr.

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Wahrheitsanspruch legitimes Mittel von Religion

Der Vorwurf der "gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit" müsse Christen bis ins Mark treffen, davon ist Andreas Püttmann überzeugt, Foto: pro

“Es ist das gute Recht jeder Religion, die sich selbst ernst nimmt, selbstbewusst und missionarisch aufzutreten”, schreibt der Politologe und Publizist Andreas Püttmannn. In seinem Artikel “Das gute Recht jeder Religion” in der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” beleuchtet er den Toleranzbegriff der Religionskritiker.

pro Medienmagazin

“Der Wahrheitsanspruch ist ein legitimes Merkmal von Religion, das den Pluralismus in der Demokratie nicht bedroht, sondern ermöglicht”, schreibt Püttmann. Die Vielzahl von Sinn- und Wertüberzeugungen entstehe nicht dadurch, dass man “weltanschauliche Nullen” zusammenzähle, sondern durch die legitime Konkurrenz klar definierter und “erkennbarer Hausnummern”. “Es ist das gute Recht jeder Religion, die sich selbst ernst nimmt, selbstbewusst und missionarisch aufzutreten.” so Püttmann. Wer von einer Wahrheit überzeugt sei, die er sogar für göttlich offenbart hält und die sein Leben bereichert, der verstieße geradezu gegen die Gottes- und Nächstenliebe, wenn er diesen Schatz nicht mit anderen teilen wollte.

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Erzbischof Zollitsch würdigt Bundesverfassungsgericht

Aus Anlass des 60-jährigen Jubiläums des Bundesverfassungsgerichts hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, heute das Verfassungsorgan gewürdigt. Zum Jubiläum des Gerichts erklärt Erzbischof Zollitsch:

Dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und seinen Richterinnen und Richtern spreche ich zum 60-jährigen Jubiläum meine herzlichen Glückwünsche aus.

Das Jubiläum gibt Anlass zu einem dankbaren und achtungsvollen Blick auf die Institution Bundesverfassungsgericht, dessen Errichtung und Wirken als ein Glücksfall der deutschen Geschichte gelten darf und dessen nunmehr 60‑jähriges Bestehen seinerseits ein Ausweis der Stabilität unserer Verfassungsordnung insgesamt ist. Das Bundesverfassungsgericht ist einer der Grundpfeiler und der Garanten der mit dem Grundgesetz geschaffenen staatlichen Ordnung. Es ist eine Ordnung, die mit ihrer Verpflichtung auf Freiheit, Demokratie, Recht, Sozialstaatlichkeit und eine föderale Gestalt zu Recht weltweit höchstes Ansehen genießt und als Vorbild gilt. Die katholische Kirche ist dem Bundesverfassungsgericht im Interesse aller Menschen in unserem Staat dafür dankbar, dass es in 60 Jahren ganz maßgeblich dazu beigetragen hat, diese Grundorientierung zu sichern und die unveräußerlichen Menschenrechte jedes einzelnen zu wahren.

Diese Anerkennung erstreckt sich nicht zuletzt auch auf die Wahrung des vorbildlichen Systems des Verhältnisses von Staat und Kirche in Deutschland durch das Bundesverfassungsgericht, das grundsätzliche Trennung von Staat und Kirche mit einem Verhältnis wohlwollender Partnerschaft und Kooperation zu verbinden weiß und so seinerseits dem Interesse beider Partner an Unabhängigkeit und zugleich einem förderlichen Miteinander in hervorragender Weise entspricht. Zugleich bleibt zu wünschen, dass in der Auslegung des Grundrechts der Religionsfreiheit die positive Religionsfreiheit nicht weiter gegenüber der negativen Religionsfreiheit in den Hintergrund tritt.

Ich bin dankbar, dass es seit den Anfängen einen regelmäßigen und guten Austausch zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Bundesverfassungsgericht gibt, seit einigen Jahren auch in institutionalisierter Form durch das Karlsruher Foyer Kirche und Recht als ökumenischer Kontaktstelle der beiden Kirchen zu den obersten Bundesgerichten in Karlsruhe. Die Begegnung einiger Richter des Bundesverfassungsgerichts mit Papst Benedikt XVI. im Rahmen von dessen Deutschlandbesuch war ein erneuter Höhepunkt dieser Kontakte. Die Kirchen, die nach wie vor für etwa zwei Drittel der Bevölkerung Deutschlands sprechen, nehmen nicht zuletzt in diesen Kontakten ihre Rolle als Akteure im öffentlichen Diskurs unserer demokratischen Gesellschaft wahr. Und sie legen auch deshalb Wert auf dieses Gespräch, weil auch eine säkulare Verfassung wie das deutsche Grundgesetz „die kulturell vermittelten und historisch verwurzelten Wertüberzeugungen und Einstellungen nicht abstreifen kann, auf denen der gesellschaftliche Zusammenhalt beruht. Der christliche Glaube und die christlichen Kirchen sind insoweit von überragender Prägekraft.“ (Hans-Jürgen Papier)

UNO: Recht auf Gotteslästerung bekräftigt

…aber die UN wird unsere Gewissensfreiheit schützen. / Foto: religiondispatches.org/hpd.de

Der Beobachter der IHEU bei den Vereinten Nationen, Austin Dacey, hatte in letzter Zeit häufig schlechte Nachrichten für die Religionsfreiheit in der UN zu vermelden. Jetzt kann er etwas Positives berichten. Entsprechend den Bestimmungen des ICCPR gibt es ein Recht auf Blasphemie.

Von Austin Dacey Übersetzung: Fiona Lorenz - Humanistischer Pressedienst

Nachdem ich in den vergangenen Jahren bei den Vereinten Nationen die Debatten zur Religion und Meinungsfreiheit verfolgte, habe ich mich daran gewöhnt, schlechte Nachrichten weiterzugeben, wie etwa ein Dezennium an Resolutionen des Menschenrechtsrats und der Generalversammlung, welche „die Diffamierung der Religion bekämpften.“ Nun, da es gute Nachrichten gibt, wurden diese kaum bemerkt.

Ende letzten Monats veröffentlichte die UN eine neue Stellungnahme in Bezug auf die freie Meinungsäußerung im Rahmen internationaler Gesetze. Sie besagt, dass Gesetze, die Blasphemie einschränken, als solche mit den allgemeinen Menschenrechtsstandards inkompatibel sind.

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Menschenrechte und der Konflikt mit religiösen Normen

Menschenrechte werden aus der Sicht muslimischer Jugendlicher anders wahrgenommen als bei christlichen Alterskollegen. Foto: 3Rosen Filmverleih GmbH/pro

Wann steht für gläubige Menschen religiöses über weltlichem Recht? Mit dieser Frage setzt sich der Frankfurter Pädagogik-Professor Stefan Weyers in einem Beitrag in der “Frankfurter Rundschau” auseinander. Er kommt aufgrund seiner Untersuchung zu dem Schluss, dass die Menschenrechte aus Sicht muslimischer und christlicher Jugendlicher sehr unterschiedlich wahrgenommen werden.

pro-Medienmagazin

“Die Akzeptanz der Menschenrechte sinkt vor allem im Konflikt mit religiösen Normen.” Diese Aussage stützt Weyers allerdings auf eine nicht-repräsentative Untersuchung, in der 44 muslimische und 45 christliche junge Menschen zwischen 13 und 23 Jahren interviewt wurden. Die Befragten sind in Deutschland aufgewachsen und in türkisch-sunnitischen oder in katholischen Gemeinden engagiert. Die Repräsentativität wird aus Weyers Sicht schon dadurch eingeschränkt, dass viele Muslime und Christen in Deutschland weniger strenggläubig sind als die befragten Personen.

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Der Mensch und andere Tiere

Die Kulturgeschichte des Okzidents kann als mühsamer Prozess der Demystifikation und Emanzipation beschrieben werden, der die christlich fundierte zentrale Stellung des Menschen innerhalb der Schöpfung sukzessive korrigiert und relativiert hat. Läutete bereits Kopernikus’ Vorschlag, das überkommene geozentrische zugunsten eines heliozentrischen Weltbildes aufzugeben, den Niedergang der anthropozentrischen Hegemonie ein, so vollendete Charles Darwin drei Jahrhunderte später die Entmythisierung des homo sapiens sapiens, indem er seine Abstammung von tierischen Vorfahren nachwies. Er lieferte gewissermaßen die „naturwissenschaftliche Bestätigung einer empirischen Gleichheit von Mensch und Tier“, die als Doxa den biowissenschaftlichen Diskurs bis in unsere Tage dominiert. Dabei liegt die Gefahr dieses Dogmas nicht unbedingt in einem potenziellen Angriff auf den in der Philosophie viel diskutierten Kultur-Natur-Dualismus. Gefährlich wird eine derartige These dann, wenn sie übersieht, „daß die alltägliche Unterscheidung von Mensch und Tier selbst eine hervorragende Aufklärungsleistung ist“.

Von Walter Wagner

Selbst wenn sich eine derartige wissenschaftlich sanktionierte Annäherung positiv auf das prekäre ethische Mensch-Tier-Verhältnis auswirkt, bleibt, wie Janich betont, Folgendes zu bedenken: „Was Verantwortung angeht, bleibt das Tier, im Unterschied zum Menschen, stets ein Naturgegenstand.“ Mitglieder anderer Spezies werden demnach nie den Status juristischer Subjekte innehaben können und von daher auch nie Rechte einfordern können beziehungsweise Pflichten einhalten müssen. Fragen von Recht und Moral sind in dieser Perspektive stets als genuin menschlich zu betrachten und zementieren trotz aller physiologischen und genetischen Ähnlichkeiten die Sonderstellung des Menschen. Beide, Tier und Mensch, werden einander also nie ‚in Augenhöhe‘ begegnen können, wiewohl diesbezügliche Forderungen von radikalen Tierschützern und Tierphilosophen verschiedentlich vorgetragen worden sind.

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