
dpa
Die Beschneidung von Jungen soll gesetzlich geregelt werden. Gleich zwei Entwürfe wurden dazu nun dem Bundestag vorgelegt – sie unterscheiden sich stark. Doch nur ein Gesetz ist das richtige: Das, welches nicht massiv in das Judentum eingreift.
Von Heribert Prantl – Süddeutsche.de
Es gibt Handlungen, die eigentlich gefährlich sind, aber von der Gesellschaft nicht missbilligt werden; sie gelten als üblich und sind oft von Tradition getragen. Strafbarkeit kommt daher nicht in Betracht; im Strafrecht wird das auch unter dem Stichwort “Sozialadäquanz” diskutiert.
Bis vor Kurzem konnte man annehmen, dass die Beschneidung – die im Judentum und im Islam zum Bekenntniskanon gehört – sozial adäquat, also strafrechtlich unverdächtig ist. Das Urteil des Landgerichts Köln vom Mai hat gezeigt, dass das nicht so ist. Weil Gläubigen und Ärzten die dadurch entstandene Rechtsunsicherheit nicht zugemutet werden kann, ist ein Gesetz nötig.








































































