Bischofskonferenz: Blasphemieparagrafen abschaffen!


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Von Wolf Steinberger Freigeistige Rundschau 4/2009 des bfg

Es gibt immer noch Zeichen und Wunder, könnte man meinen. Vor allem, wenn man diesen Artikel nicht bis zum Schluss liest. Während Teile der CSU und manche CDU Politiker in Deutschland die Verschärfung des sogenannten Gotteslästerungsparagraphen fordern, geht die Bischofskonferenz zurzeit mit einer Unterschriftenaktion gegen das geltende Anti-Blasphemiegesetz vor. Dieses Gesetz stelle eine nicht näher definierte »Beleidigung« der Religion unter Strafe und diene radikalen Fundamentalisten immer wieder zur Rechtfertigung ihrer Angriffe auf Andersgläubige bzw. Andersdenkende.

So bringt die Organisation »Kirche in Not« ein langes Interview mit dem Leiter der Katholischen Bibelkommission, Fr. Emmanuel Asi, in der dieser die schädlichen und gefährlichen Auswirkungen einer Verfolgung von Blasphemie-Delikten in schwärzesten Farben ausmalt: »Wir haben Angst…. Denn durch diese Gesetze kann schnell etwas geschehen, was wir nicht vorhersehen können.« … »Das große Problem in diesem Zusammenhang ist das so genannte Anti- Blasphemie Gesetz. Dieses Gesetz legt fest, dass jeder, der gegen … (die Religion)… auftritt, verurteilt werden kann«. Niemand dürfe im Land etwas gegen die Religion oder geistliche Würdenträger sagen.

Ist das nicht unglaublich? So viel Einsicht hätten wir Humanisten und »Gottlose« den Kirchen nicht zugetraut.

Nun, um die Leser nicht länger in Vorfreude oder Verwunderung alleine zu lassen, möchten wir die Sache klären: selbstverständlich macht der ganze Sachverhalt für die katholische Kirche nur dann Sinn, wenn man sieht, wo die Kirche Gesetze gegen Gotteslästerung und Blasphemie abschaffen will: natürlich nicht bei uns in Deutschland den §166 StGB, das wäre zu schön. Zu diesem vertritt sie die gegenteilige Position, hält ihn für sinnvoll und unverzichtbar. Abgeschafft werden sollen diese Gesetze natürlich nur da, wo die Christen in der Minderheit sind. Das Interview bezieht sich auf das ferne Pakistan! Ich hoffe, die Welt der geneigten Leser ist damit wieder in Ordnung.

10 Comments

  1. @yerainbow

    Das war ein üble Beleidigung, die nur durch ein Duell im Morgengrauen gesühnt werden kann. Obwohl, dass hätte fast schon wieder zu viel Stil 😉

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  2. „Und das Thema ist zu ernst um es durch den Kakao zu ziehen.“

    1. Nein, ist es nicht.

    2. Wird hier nichts „durch den Kakao gezogen“, es handelt sich um die traurige Wahrheit.

    3. Wollen wir uns keine Denkverbote vorschreiben lassen.

    4. Sollte § 166 bei uns tatsächlich abgeschafft werde.

    5. Sollten sich Gläubige fragen, ob der Glaube an Allah nicht sinnvoller wäre.

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  3. Wenn Menschen ermordet werden, ist es wichtig, unter welchem Vorwand?
    Wichtig ist doch eigentlich, daß der vorwand funktioniert, egal welcher. Die Geschichte zeigt, daß die Vorwände immer mal wieder andere sind, ganz wie es ins Konzept paßt.
    am Konzept änderte das jeweils nix.

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  4. @ Schwedenpeter

    Nicht das Thema Verfolgung Andersdenkender wird „durch den Kakao“ gezogen, sondern die Doppelmoral der Kirche, Blasphemieparagraphen in Ländern mit christlicher Minderheit zu kritisieren, aber deren Verschärfung zu fordern, wo sie die Mehrheit stellen, kritisiert.

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  5. Tatsache ist, dass tausende von Christen in islamischen Länder verfolgt, gefoltert und getötet werden, weil dort jede Art von christlicher Mission und Religionsausübung als Blasphemie gegen Allah/Islam gesehen wird. Und das Thema ist zu ernst um es durch den Kakao zu ziehen.

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  6. Die deutschen Bischöfe haben wohl die karnevalistische Session 2009/2010 eingeleutet….Nachdem Kardinal Meisner an Allerheiligen alle Atheisten beleidigte weil er sie potentiell so gefährlich wie KZ- Schergen einstufte, sorgt sich sich sein Berufsverband nun um die Zukunft der Gottesbeleidigung…Blasphemie ….in Pakistan…

    Obwohl eine Empfehlung der Menschenrechtskommission des Europarates 1805 (2007) an den Bundestag (BT Drucksache 16/8170 vom 19. 02. 2009 S. 61) vorliegt, den deutschen strafbaren Maulkorb § 166 StGb wegen der Einschränkung der Meinungsfreiheit
    ersatzlos zu streichen, sorgen sich die deutschen Rotkittel lieber um die Gotteslästerung andersow, wo sie ebem die Mission stört.

    * …nicht der § 166 StGB – der seit Preussens Gloria Andersdenkene
    in Schach hält-…sondern der entsprechende Paragraf
    in Islmabad sei abzuschaffen…. 😉 .

    Halleluja, Helau, Alaf…. die diesjährige Karnevalssession scheint schon eröffnet zu sein ……

    PS: Im Hochmittelalter hatten Kölner Bürger noch den Mut durchgeknallte Bischöfe einfach der Stadt zu verweisen…aber
    quasi beamtete Präleten brauchen sich eben ums Volk nicht mehr zu kümmern…..

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  7. Quod licet Jovi. Der entscheidende Unterschied dürfte sein, dass die anderen Regligionen ja falsch sind. Da ist es dann ja wirklich nicht in Ordnung, dass man dagegen nichts dagen darf.

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