Schwangere muss Fötus ohne Gehirn austragen
Das Baby in ihrem Bauch wird aller Wahrscheinlichkeit nach nicht lebensfähig sein. Dennoch hat ein brasilianischer Richter einer schwangeren Frau die Abtreibung verwehrt.
Recht auf Leben, Recht auf Selbstbestimmung und Menschenwürde: In diesem Spannungsfeld bewegen sich Abtreibungsgesetze. Insbesondere in katholisch geprägten Ländern wird dabei häufig das Recht auf Leben des Kindes vor das Selbstbestimmungsrecht der Mutter gestellt. In Brasilien hat ein Gericht diese Gewichtung nun auf die Spitze getrieben.
Obwohl sich der Fötus in ihrem Leib ohne Gehirn entwickelt, untersagte ein Richter einer schwangeren Frau eine Abtreibung. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass „für die Mutter keine unmittelbare Lebensgefahr“ bestehe, wie die Zeitung Estado de São Paulo auf ihrer Website berichtet. Weiter verwies der Richter auf die Gesetzeslage, wonach eine legale Abtreibung nur nach einer Vergewaltigung oder bei Gefahr für das Leben der Schwangeren möglich ist.
Pläne der brasilianischen Regierung von Präsident Luiz Inácio da Silva, die strengen Abtreibungsgesetze zu lockern, scheiterten bislang am Widerstand der einflussreichen katholischen Kirche. Dass der Vatikan Abtreibungen grundsätzlich ablehnt, ist bekannt. Ebenso, dass Kirchenobere bisweilen rigoros und unbarmherzig ungeborenes Leben über bestehendes stellen.
Da braucht man nicht so weit zu reisen: In der Republik Irland, immerhin ein Mitglied der EU, ist die Rechtslage auch nicht viel besser:
http://en.wikipedia.org/wiki/Abortion_in_the_Republic_of_Ireland
Dass dahinter eine Kampagne der Kath. Kirche steht, muss wohl kaum erwaehnt werden.
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