Antwort der Bundesregierung


auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Monika Lazar, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

– Drucksache 17/3138 –

Erkenntnisse der Bundesregierung über die extremistischen Auffassungen der Piusbruderschaft

Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r

Zumindest Teile der Priesterbruderschaft St. Pius X. (genannt Piusbruderschaft) vertreten extremistische Auffassungen, die im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland stehen.

Der Distriktobere der Bruderschaft für Deutschland, P. Franz Schmidberger, hat sich in verschiedenen Publikationen der Bruderschaft dafür ausgesprochen, große Teile der grundgesetzlich geschützten Menschenrechte außer Kraft zu setzen. Zugleich ruft er die Anhänger seines Glaubens dazu auf, aktiv für die Errichtung einer „christlichen Gesellschaftsordnung“ einzutreten.
Auch andere Mitglieder der Piusbruderschaft, wie der Theologe Dr. Rafael Hüntelmann, haben sich wiederholt dafür eingesetzt, zentrale Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit oder die Gleichbehandlungsvorschriften des Grundgesetzes aufzuheben.
Die Piusbruderschaft betreibt in Deutschland einen eigenen Verlag – den Sarto Verlag mit Sitz in Stuttgart. In einem Beitrag für das von diesem Verlag herausgegebene Blatt „Civitas“ (Ausgabe 1/2007) hat P. Franz Schmidberger die
„Grundsätze einer christlichen Gesellschaftsordnung“ skizziert. Darin heißt es unter anderem: „Die Gewalt in Staat und Gesellschaft geht nicht vom Volk aus, von der Basis aus, sondern von Gott. Folglich bezeichnet das Volk in Wahlen allein diejenigen, die es regieren sollen, verleiht ihnen aber nicht die Autorität; ebenso wenig kann es Regierungen beliebig absetzen.“ Er stellt in Frage, ob es das allgemeine und gleiche Wahlrecht geben sollte: „Würde nicht ein wesentlich auf die Familienhäupter abgestütztes Wahlrecht der Familie als Zelle der Gesellschaft ganz andere Stellung verleihen?“ Generell stellt er die Demokratie in Frage, wenn er fordert, dass an Stelle der Parteien „jene christlichen Männer treten, die sich durch sittliche Reife und Lebenserfahrung, durch Gerechtigkeitssinn und Sorge um das Gemeinwohl auszeichneten.“
Artikel 2 und Artikel 3 des Grundgesetzes werden in Frage gestellt, wenn er feststellt, dass eine christliche Gesellschaftsordnung Homosexualität aus dem öffentlichen Leben verbannen würde.

Die Religionsfreiheit will der Distriktobere aufheben, denn für ihn „gibt es nur eine wahre, von Gott gestiftete Religion.“ Daraus folgert er, dass „falsche Religionen und Kulte“ verboten gehörten oder wo dies nicht möglich ist, diese „geduldet würden, ohne ihnen jemals ein Naturrecht auf Existenz zuzugestehen“. Eine staatliche Neutralität gegenüber den Religionen dürfe es nicht geben, vielmehr müsse der Staat das Wirken der christlichen (= katholischen) Kirche fördern, schützen und verteidigen. In demselben Text fordert er auch die Einführung der Todesstrafe.
P. Franz Schmidbergers Position ist keine Einzelmeinung innerhalb der Piusbruderschaft. Herausgeber der zitierten Civitas-Zeitschrift ist Dr. Rafael Hüntelmann. Dieser veröffentlicht auch in den „Mitteilungsblättern“ der Bruderschaft, dem zentralen Organ der Organisation. In dem Aufsatz „Eine christliche Gesellschaftsordnung“ brandmarkt er die gesellschaftliche Ordnung, die durch das Grundgesetz repräsentiert wird, als „Diktatur des Relativismus“. Dr. Rafael Hüntelmann betont darin, dass er die Auffassung in Frage stellt, dass jeder Mensch seine Meinung frei äußern dürfe. Wörtlich heißt es über den Liberalismus: „Die skurrilste Sekte, die verrückteste Meinung wird respektiert, denn das höchste aller „Menschenrechte“ ist die Meinungsfreiheit. […] Sobald jedoch gerade diese Auffassung in Frage gestellt wird und als Diktatur des Relativismus gebrandmarkt wird, hört die Toleranz sofort auf.“ In einer christlichen Gesellschaft gäbe es dagegen keinen weltanschaulich neutralen Staat. Denn nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für den Staat gelte „in Bezug auf unseren Herrn Jesus Christus: Wer nicht für mich ist, ist gegen mich.“ Zugleich fordert Dr. Rafael Hüntelmann die „volle und uneingeschränkte Beachtung und Wirksamkeit des Naturrechts, das jedem ein-
zelnen Gesetz und dem Staat selbst vorausgeht und selbst dann gültig ist, wenn es nicht gesetzlich formuliert ist“. Dr. Rafael Hüntelmann begnügt sich in den Ausführungen im Zentralorgan der Piusbruderschaft jedoch nicht mit theoretischen Überlegungen. Er fordert die Gläubigen zu einem „neuen Marsch durch die Institutionen“ auf, denn man könne sich nicht auf das Gebet für die kommende Herrschaft Christi zurückziehen.

Besonders anschaulich dokumentiert auch die „Erklärung der Rechte und Pflichten der menschlichen Person“ – eine alternative Erklärung zur Menschenrechtsdeklaration – die extremistischen Auffassungen der Bruderschaft. Diese Erklärung wurde ebenfalls in der Zeitschrift Civitas veröffentlicht und stellt eine Neufassung der Menschenrechtsdeklaration dar, die vom Aufbau und Duktus auch eine Alternative zum Grundgesetz darstellen könnte. Darin wird neben den bereits zitierten ein weiterer zentraler Verfassungsgrundsatz in Frage gestellt: In Artikel 16 der Erklärung wird dem Mann die Autorität als Familienoberhaupt über die Frau zugestanden. Auch in dieser Erklärung wird die Meinungsfreiheit negiert: „Der Mensch hat nicht das Recht, d. h. die moralische Freiheit, dem Irrtum anzuhängen.“ Zugleich habe der Mensch das „Recht auf staatlichen Schutz“ gegen intellektuelle Unbildung und Irrtum und gegen moralische Verführung. Entsprechend sei es auch Aufgabe des Staates, „die Bürger durch eine geeignete Gesetzgebung zu schützen gegen die Eingriffe von Sonderinteressen wie gegen tendenziöse und lügnerische Propa-
ganda“ – also jede nichtchristliche oder vermeintlich nichtchristliche Publikation.
Die Piusbruderschaft ist bekannt für ihre antisemitischen Äußerungen. Dies wird auch durch Äußerungen des Pater Marc Grensbittel im Mitteilungsblatt der Bruderschaft (Ausgabe Februar 2009) in einem „Spezial zum Weltende“
deutlich: „Es ist allgemein theologische Lehre, dass vor dem innerzeitlichen Ende der Geschichte das Judentum als Volk sich zu Christus bekehren werde.“ Und weiter: „Einmal wird die Barmherzigkeit Gottes auch über den Starrsinn und die Blindheit des jüdischen Volkes triumphieren.“ Der Vizepräsident des Zentralrats der Juden, Dr. Salomon Korn, attestiert der Bruderschaft im „Bericht aus Mainz“ der ARD vom 9. Februar 2009 einen „religiös motivierten
Antisemitismus, der nun Jahrhunderte alt ist, [aus dem] ist der eliminatorische Antisemitismus gewachsen.“
Verschiedene internationale Vertreter der Piusbruderschaft haben den Holocaust geleugnet, zuletzt im Jahr 2009 der Pater Florian Abrahamowicz, Distriktoberer der Bruderschaft in Norditalien. Auch der britische Bischof der Bruderschaft, Roger Williamson, hat wiederholt den Holocaust geleugnet. Das Magazin „DER SPIEGEL“ berichtete in seiner Onlineausgabe vom 30. Januar 2010 von internen E-Mails der Bruderschaft, aus denen dies hervorginge. Darin wird er unter anderem zitiert: „Die Juden sind dank der KZs zu Ersatzerlösern geworden“ – und: die Zahl von sechs Millionen Opfern sei „eine Riesenlüge“.
Die homophobe Grundeinstellung der Bruderschaft ist ebenfalls offenkundig. In fast allen Schriften finden sich Beispiele dafür, dass die Piusbrüder Homosexualität unter Strafe stellen wollen, obwohl dies mit der Verfassung nach Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 1 und der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht in Einklang zu bringen ist. In einem Aufruf gegen den Christopher Street Day (CSD) in Stuttgart wurde Homosexualität vom Pater Peter Lang als „moralische Umweltverschmutzung“ bezeichnet.
Die Bruderschaft St. Pius X wird für diese Thesen von vielen Menschen in Deutschland und weltweit kritisiert. Der katholische Theologe und Diözesenrichter der Diözese Trier, Dr. Peter Krämer, attestierte der Bruderschaft in einem Interview mit dem Kölner Stadtanzeiger vom 6. Februar 2009 eine „menschenverachtende Ideologie“. Wolfgang Beinert, emeritierter Professor für Dogmatik der Universität Bochum, bezeichnete die Bruderschaft gegenüber dem heute journal des ZDF vom 6. Februar 2009 als „reaktionär und demokratiefeindlich“. Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz wurde unter anderem vom Politikwissenschaftler Gerd Langguth gefordert.
Nach Auffassung der Bundesregierung liegen in Bezug auf die Pius-Bruderschaft keine hinreichenden verdachtsbegründenden Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Aktivität vor.

1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Priesterbruderschaft St. Pius X. in Gänze oder in Teilbereichen Bestrebungen verfolgt, die im Widerspruch mit der freiheitlichen, demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland stehen?

Die Organisation betreibt nach Schätzungen in Deutschland etwa 40 Priorate, dazu ein Schwesternkloster. Nach eigenen Angaben zählt die Bruderschaft weltweit 527 Patres, 239 Seminaristen, 117 Brüder und 82 Oblatinnen als Mitglieder ihrer Organisation. Dazu kommen die Mitglieder der Schwesternschaft der Bruderschaft St. Pius X. Weltweit würden mehr als 600 000 Menschen Anhänger der Lehren der Bruderschaft sein. Ebenfalls nach eigenen Angaben betreibt die Bruderschaft weltweit zwei Universitäten und über 90 Schulen. Auch Altersheime werden von der Bruderschaft betrieben. Angaben über das Engagement in Deutschland veröffentlicht die Bruderschaft nicht. Es ist aber
bekannt, dass die Bruderschaft mindestens fünf Schulen betreibt und für diese in der Vergangenheit auch staatliche Zuschüsse erhalten hat.

2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Aufsatz „Grundsätze einer christlichen Gesellschaftsordnung“ von P. Franz Schmidberger, erschienen in der ersten Ausgabe der Zeitschrift Civitas (2007), Ziele formuliert, die im Widerspruch zu der freiheitlichen, demokratischen Grundordnung in Deutschland stehen?
Wenn ja, welche sind dies?
Wenn nein, wieso nicht?
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Aufsatz „Die christliche Gesellschaftsordnung“ von Dr. Rafael Hüntelmann, erschienen im Mitteilungsblatt der Bruderschaft (Januar 2010), Ziele formuliert, die im Widerspruch zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung in Deutschland stehen?
Wenn ja, welche sind dies? Wenn nein, wieso nicht?

Auch wenn einige Äußerungen von Vertretern der Piusbruderschaft nicht unumstritten sein dürften, lassen sich hieraus noch keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine extremistische Ausrichtung der Organisation insgesamt ableiten.

4. Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Bestrebungen der Piusbruderschaft oder einzelner ihrer Mitglieder, die im Widerspruch zu der freiheitlichen, demokratischen Grundordnung in Deutschland stehen?

Siehe die Antworten zu den Fragen 1 sowie 2 und 3.

5. Hat die Bundesregierung die Aktivitäten der Bruderschaft bei einer Innenministerkonferenz der Länder mit dem Bund thematisiert?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Nein.

6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welchem
Umfang die Landesbehörden für Verfassungsschutz die Piusbruderschaft
beobachten?

7. Werden die Aktivitäten der Priesterbruderschaft St. Pius X. vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet?

Siehe Antwort zu Frage 1.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

9. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Schulen, Krankenhäuser, Altersheime und sonstige soziale Einrichtungen die Piusbruderschaft in Deutschland betreibt?

8. Plant die Bundesregierung zukünftig die Bruderschaft durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachten zu lassen?

Aus welchen Gründen?

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich einer Beobachtung der Pius-Bruderschaft durch die Landesämter für Verfassungsschutz vor.

Anmerkung Blog, es handelt sich hierbei um eine unlektorierte Druckfassung. Antwort Bundesregierung (pdf)

2 Comments

  1. Ich hoffe es folgt nun die große Anfrage bezüglich der extremistischen Auffassungen der Katholischen Kirche.

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