Gericht verdonnert Kinder zum Reli-Unterricht


Bild: freigeist-weimar.de

Ein Gericht in der Eifel verdonnert zwei Kinder zu Religionsunterricht. Es schränkt dafür das Sorgerecht der Mutter ein und missachtet noch dazu den Willen der Kinder

Von PASCAL BEUCKERtaz

Kesternich ist eine kleine Ortschaft in der Nordeifel. Es gibt eine Grundschule, eine Kirche, einen Friedhof und viel katholischen Glauben. Zu den 1.500 Einwohnern zählt auch die 47-jährige Susanne W. mit ihren Zwillingen. Wenn in knapp einem Monat die Sommerferien enden, werden die beiden Sechsjährigen, obwohl konfessionslos, in der Schule am Religionsunterricht und am Gottesdienst teilnehmen müssen. So zumindest will es das Amtsgericht Monschau.

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7 Comments

  1. Einen schönnen Gruß an das Amtgericht Monschau (im Herzen Europas),

    ich bin vor 40 jahren in der Eifel zur Grund- und Hauptschule gegangen. 9 Jahre lang habe ich nie am Religionsunterricht teilgenommen.
    Das war auch nie ein Problem. War mehr ein Previleg aus Sicht der anderen Kinder.
    Die wollten da nämlich nicht hin…
    Von Ausgrenzung konnte keine Reede sein. Nicht mal im (zumindest damals) hyperkatholischen Steinfeld !!!

    Ich hatte also ein sehr schöne konfessionslose Kindheit.
    So finster, wie mache Richter meinen, ist die Eifel schon lange nicht mehr.
    Oder gibts da jetzt schon die ersten Kathaliban?

    Schönen Gruß aus Flensburg
    Erik Ziegler

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  2. Das sind wohl der Herr Amtsrichter und seine Merkwürden, der Priester, in der gleichen Partei mit dem C. Wer sich dabei Unredliches denkt, der hat das System verstanden

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  3. Genau so wie auf dem Bild des Artikels habe ich den Dorfpfarrer (seine Merkwürden) in Erinnerung, als ich vor 56 Jahren für ein paar Wochen in der zweiklassigen Dorfschule von ihm hinterrücks durch einen Boxhieb über den Tisch flog. Mein Verbrechen waren die nicht sorgfältig gefalteten Hände beim Morgengebet. Seine Erziehungsmethoden reichten von Boxhieben über Schlüsselbundattacken bis hin zu den aus dem Fenster fliegenden Katechismen und Gebetbüchern.

    Was ein Wunder, wenn dies jemand seinen Kindern ersparen will.

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  4. Das ist eher eine Frage des Sorgerechts als der Menschenrechte wie Religionsfreiheit etc. Hätte das Gericht zugunsten der Mutter entschieden hätte es das Sorgerecht des Vaters eingeschränkt. Am besten wäre es doch wenn sich beide Parteien einigen könnten. Wenn der Vater selbst nichts mit Religion am Hut hat sollte er auch so konsequent sein und seine Kinder ebenfalls davon befreien lassen. Dass der Wille der Kinder missachtet wird ist eher nebensächlich. Die sind 6 Jahre alt, da fragt man sie ja auch nicht ob sie am Mathe- oder Deutschunterricht teilnehmen wollen.

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  5. Das ist ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

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