
Das Recht auf freie Religionsausübung hat mehr Gewicht als der Tierschutz. Zu diesem Schluss kommen führende Rechtswissenschaftler in Polen.
Hintergrund ist der Konflikt zwischen muslimischen und jüdischen Gemeinden und Tierschützern um das Schlachten nach religiösem Ritus. Die Juristen erklärten nun, rituelle Schlachtungen seien so lange nicht zu beanstanden, wie das polnische Parlament nicht per Verfassungsänderung die Religionsfreiheit einschränke. Vor knapp einem Jahr hatte das Verfassungstribunal das Schlachten ohne Betäubung für rechtswidrig erklärt. Vor dieser Entscheidung war Polen auf dem Weltmarkt wichtiger Produzent für Fleisch, das den religiösen Vorschriften von Islam und Judentum entspricht.
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