
Ein früherer Koma-Patient hat in Polen erfolgreich gegen eine von einem Klinikseelsorger durchgeführte Krankensalbung geklagt – Der Atheist erhält möglicherweise ein Schmerzengeld von 21.000 € vom Krankenhaus
Ein früherer Koma-Patient hat in Polen erfolgreich gegen eine von einem Klinikseelsorger durchgeführte Krankensalbung geklagt. Wie die Tageszeitung «Rzeczpospolita» (Donnerstag) berichtet, wertete der Oberste Gerichtshof die Krankensalbung für den Atheisten als Verstoß gegen die Gewissensfreitheit. Nach dem Grundsatzurteil solle nun ein niedrigeres Gericht entscheiden, ob der Kläger von dem Stettiner Krankenhaus das von ihm geforderte Schmerzensgeld von umgerechnet 21.000 Euro erhält.
Gilt das auch für die (gewaltsame) Taufe bei unmündigen Kindern? …oder gibt der Schadensersatz bei der Taufe erst, wenn der Teufel aus dem Neugeborenen nicht ausgefahren ist? 😉
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