Das Ehegattensplitting auf homosexuelle Paare auzudehnen, sei falsch gewesen, findet Norbert Blüm. Die Richter hätten elementare Begriffe des Rechtsstaats umgedeutet.
Der ehemalige Arbeitsminister Norbert Blüm hat das Bundesverfassungsgericht und dessen Rechtsprechung zur gleichgeschlechtlichen Partnerschaft scharf kritisiert. Mit der Entscheidung, das Ehegattensplitting auch auf homosexuelle Paare anzuwenden, hätten sich die Richter im Juni „kurzerhand über eine gefestigte, langjährige Rechtsprechung hinweggesetzt“. Das schreibt Blüm in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS).