
Abwägen zwischen ungewollter Werbung und dem Vorwurf der Standpunktlosigkeit nicht einfach – Vorwurf der Gotteslästerung begleiteten Anfänge des Christentums – Blasphemiekritik in der Bibel „binnenreligiös gemeint“
Wenn es um Kunstwerke unter „Blasphemieverdacht“ geht, befindet sich die Kirche laut dem deutschen Moraltheologen Eberhard Schockenhoff in einem mehrfachen Dilemma: Scharfer öffentlicher Protest weckt auch öffentliche Aufmerksamkeit für oft mittelmäßige Kunst – und entspricht dem Kalkül der Werbewirksamkeit. Stillschweigen wiederum werde Kirchenverantwortlichen als mangelnde Entschiedenheit in der Verteidigung des eigenen Glaubensstandpunktes oder als Ausdruck innerer Resignation ausgelegt.
Schockenhoff äußerte sich bei einem Vortrag über „Blasphemie – zum Verhältnis von Wahrheit, Freiheit und Kunst“, den die Theologischen Kurse in Wien veranstalteten.
Und warum redet Schockenhoff‘ so um den heissen Brei herum? 😉
Warum fordert er nicht die Abschaffung dieses – einem säkularen Staat – unwürdigen Folterinstrument des StGB Paragraf 166? 😉
Dann wären wir wenigsten Putin’s Russland wieder voraus; Putin hatte nach dem Imageverlust durch den Pussy Riot Prozess, den deutschen Blasphemie-Paragrafen 166 StGB ins russische übersetzen lassen und ihn durch die Duma zum neuen russischen PlasphemieGesetz machen lassen. 😉
Beim nächsten Prozess verweist er auf das Gesetz eines zivilisierten Staates in Mitteleuropa. 😉
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