Studentin muss Ganzkörperschleier ablegen


Niqab, Bild: wikimedia.org/CC-BY-3.0-BR
Kein Ganzkörperschleier in Lehrveranstaltungen und Prüfungen: Diese Regel gilt künftig für eine Studentin der Universität Gießen. Die junge Muslimin hatte bisher eine Niqab auf dem Campus getragen. Diese behindere jedoch die Kommunikation, so die Begründung der Hochschule.

Süddeutsche.de

Hochschulen gelten als Orte, an denen die persönliche Freiheit einen besonders hohen Stellenwert genießt. Doch auch die kennt Grenzen, wie eine Entscheidung der Justus-Liebig-Universität Gießen zeigt. Diese untersagt einer muslimischen Studentin, bei Uni-Veranstaltungen eine sogennante „Niqab“ zu tragen, einen schwarzen Ganzkörperschleier, der nur die Augen frei lässt.

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