
Die Staatsanwaltschaft Limburg lehnt die Aufnahme eines förmlichen Ermittlungsverfahrens gegen den zurückgetretenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst und gegen die drei Mitglieder des Vermögensverwaltungsrats des Bischöflichen Stuhls ab.
Die Staatsanwaltschaft Limburg lehnt die Aufnahme eines förmlichen Ermittlungsverfahrens gegen den zurückgetretenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst (Foto) und gegen die drei Mitglieder des Vermögensverwaltungsrats des Bischöflichen Stuhls ab. Das teilte die Behörde am Mittwoch mit.
Ihr lagen mehrere Strafanzeigen im Zusammenhang mit dem umstrittenen rund 31 Millionen teuren Bau des bischöflichen Wohn- und Dienstsitzes auf dem Limburger Domberg und dem Finanzgebaren des Bischofs vor. Die vor diesem Hintergrund aufgenommenen mehrmonatigen Vorermittlungen hätten keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Anfangsverdachts ergeben, so die Staatsanwaltschaft.