Ein neues Gesetz zur Sterbehilfe wird wohl erst 2016 in Kraft treten. Doch die Debatte ist schon jetzt auf ihrem Höhepunkt. Am Dienstag ließ die Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin darüber diskutieren, ob es eine Pflicht zum Leben geben kann.
Erst nach der parlamentarischen Sommerpause im kommenden Jahr ist mit einer Abstimmung über ein neues Sterbehilfe-Gesetz zu rechnen. Derzeit sieht es so aus, als werde es dann zwei Gruppenanträge geben: Einen Entwurf, der organisierte Sterbehilfe unter Strafe stellt, und einen, der kein strafrechtliches Verbot anstrebt, dafür aber mit Hilfe des Vereins- und Betäubungsmittelrechts die Tötung als Dienstleistung verbieten will. Als sei das alles nicht schon kompliziert genug, veröffentlichten am Dienstag Ethiker und Mediziner einen Gesetzesvorschlag, der Straffreiheit für ärztliche Suizidassistenz fordert.