Organisierte Sterbehilfe widerspricht nach Überzeugung des schaumburg-lippischen Bischofs Karl-Hinrich Manzke dem Grundgesetz.
Dieses ziele unmissverständlich auf den Lebensschutz ab, betonte Manzke in einem Beitrag für die evangelische Kirchenzeitung „ELAN“. Durch die organisierte Suizidbeihilfe werde die Selbsttötung zu einer „Behandlungsvariante, die öffentlich beworben werden kann“. Sterbende, die Hilfe zum Suizid verlangten, bräuchten stattdessen menschliche Zuwendung und Begleitung.
….der Bishuof aber auch,nicht aber kirchlich………………menschlich und kirchlich sind klar zwei verschiedene „Schuhe“…………….
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Weite Teile von Manzkes Text scheinen von einem früheren Debattenbeitrag des Gesundheitsministers adaptiert zu sein.
Siehe: http://recotard.wordpress.com/2014/10/26/ein-bischof-findet-worte/
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