Aktive Sterbehilfe in acht bis neun Fällen – Ausschluss aus der Ärztekammer Frankreichs.
Das oberste französische Verwaltungsgericht hat den Ausschluss des Mediziners Nicolas Bonnemaison aus der Ärztekammer des Landes wegen aktiver Sterbehilfe bestätigt. Die Schwere der Verfehlungen gegen geltendes Recht rechtfertige den Ausschluss, erklärte der Staatsrat laut französischen Medienberichten am Dienstag in Paris. Bonnemaison darf damit in Frankreich nicht mehr als Arzt praktizieren. Sein Anwalt kündigte umgehend Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an.