
Die Vatikanbank steht im Verdacht, Geld illegaler Herkunft über das Konto einer Zürcher Bank geschleust zu haben.
Die Schweiz darf die römische Staatsanwaltschaft in einem Geldwäscheverfahren gegen die Vatikanbank IOR unterstützen. Das entschied das Bundesstrafgericht in Bellinzona, wie die «Neue Zürcher Zeitung» (Montag) berichtet. Demnach geht um eine Veruntreuung von 350.000 Euro, die von einem verurteilten Unternehmer stammen sollen. Alle den Vorgang betreffenden Kontounterlagen des IOR aus den Jahren 2006 und 2007 sollen jetzt an Italien ausgehändigt werden.
Die Vatikanbank steht im Verdacht, Geld illegaler Herkunft über das Konto einer Zürcher Bank geschleust zu haben. Im Juli 2014 hatte die Tessiner Staatsanwaltschaft ein italienisches Rechtshilfegesuch gutgeheißen und die Herausgabe von Kontounterlagen an die Staatsanwaltschaft in Rom verfügt.
Hat dies auf Die Erste Eslarner Zeitung – Aus und über Eslarn, sowie die bayerisch-tschechische Region! rebloggt.
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