
Woopen: In Gewissensentscheidung weder gesetzlich noch standesrechtlich eingreifen
Die Entscheidung über ärztlich assistierten Suizid soll nach Ansicht der Vorsitzenden des Ethikrats, Christiane Woopen, dem behandelnden Mediziner überlassen werden. „Nicht nur der Gesetzgeber sollte sich zurückhalten, auch die ärztliche Berufsordnung“, sagte sie dem Magazin Cicero (Aprilausgabe). „Eine Gewissensentscheidung sollte weder per Gesetz reguliert noch standesrechtlich verboten, sondern einfach nur akzeptiert werden.“