Einreiseverbot für Ex-Mitarbeiter von Cern und ETH


Begründete das Einreiseverbot gegen den Physiker mit der Wahrung der inneren Sicherheit der Schweiz: Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. (5. Juli 2012) Bild: Gaetan Bally/Keystone
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Physikers gegen ein Einreiseverbot in die Schweiz abgewiesen. Der ehemalige Mitarbeiter der ETH Lausanne und des Cern in Genf war im Mai 2012 in Frankreich wegen Unterstützung der Organisation al-Qaida des Islamischen Maghreb zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.


Der Bund

Nach Verbüssung seiner Strafe wollte der Physiker wieder in die Schweiz einreisen. Er hatte in der Schweiz zwar keine Anstellung mehr, aber wie aus dem am Montag publizierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor geht, ist er für seine Forschung auf den Kontakt und Austausch mit anderen Physikern angewiesen.

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2 Comments

  1. Ist an dem Urteil etwas falsch ? Eigentlich nicht, oder ? In Deutschland ist man da nicht so pingelig, wieso versucht er es nicht hier einmal ? 🙂 oder 😦 ?

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    1. Ich bin Deiner Meinung. Wer sich mit religösem Extremismus abgibt, bei dem Menschen als Forderung, durch Finazierung oder aktive Mithilfe wegen absurden Quatsch ausgepeitscht, verstümmelt, gesteinigt oder enthauptet werden, dessen Handeln unterscheidet sich überhaupt nicht von dem eines Mörders oder Massenmörders vom Typ Anders Breivig. Diese Menschen sind von ihrem psychopathologischen Wahn nicht zu heilen, nur wenige sind friedlich wie die 3 Jesus Irren in der Klappsmühle in New York.

      Diesen Menschen sollte man per Gesetz jegliche Reisedokumente abnehmen, bei Ausländern dauerhaft ausweisen und bei erneuter terroristischer Aktivtät lebenslang wegsperren. Es ist mir klar, das viele der Moralprediger der Christen, Muslimen usw. darunter fallen würden einschließlich den Salfisten, Wahabiten usw.. Wieso hat die RKK noch das Amt eines Großinquisitor als ex-Betreiber der peinlichen Verhöre. Folter, Hexenverbrennung, Exorzisten und dergleichen Massnahmen des Mordens

      Der Papst irrt als All-wissender niemals und seine unantastbaren ewigen Wahrheit sind nicht zu korrigieren – man kann sich allenfalls darüber totlachen. Papst Innozenz VIII (1432-1492 n.C. Giovanni Battista Cibo) droht in der Bulle „Summis desiderantes affectibus“ Gläubigen grauenhafte Höllenqualen an, wer die Hexenvernichtung nicht freudig mitmacht.

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