Katholische Kirche lockert ihr Arbeitsrecht


Bild: fis-kirchenrecht.de
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Die katholische Kirche mildert ihr Arbeitsrecht ab. In Zukunft führen schwere Loyalitätsverstöße gegen den kirchlichen Arbeitgeber nicht automatisch zu Kündigungen, wie die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mitteilte.


evangelisch.de

Das neue Arbeitsrecht wurde von mehr als zwei Dritteln der katholischen Bischöfe beschlossen. Es wird damit gerechnet, dass es in den nächsten Monaten in Kraft tritt.

Nach den neuen Regelungen ist auch nach einer Wiederheirat eine Weiterbeschäftigung in einer katholischen Einrichtung möglich. Die Kündigung eines Mitarbeiters soll „das allerletzte Mittel“ sein, wie die Bischofskonferenz mitteilte. Dasselbe gilt, wenn Kirchenbeschäftigte eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Auch hier ist der katholische Arbeitgeber nach dem neuen kirchlichen Arbeitsrecht verpflichtet, „alle anderen denkbaren milderen Mittel“ auszuschöpfen.