
Die Gruppe ‚The Satanic Temple’ klagt gegen das Abtreibungsgesetz des Staates Missouri. Jede Einschränkung der Abtreibung verstoße gegen die ‚Glaubensüberzeugungen’ der Mitglieder, begründet die Gruppe ihre Klage.
kath.net
Die Organisation „The Satanic Temple“ klagt gegen das Abtreibungsgesetz des Bundesstaates Missouri, weil die darin enthaltenen Einschränkungen der Abtreibung sie in der freien Ausübung ihres „satanistischen“ Kultes einschränken würden.
In der Anklageschrift wird Abtreibung als wesentliche religiöse Pflicht für Satanisten bezeichnet.
Das Abtreibungsgesetz von Missouri verpflichtet Abtreibungskliniken, Frauen über die Durchführung einer Abtreibung aufzuklären und sie darüber zu informieren, was in ihrem Körper geschieht. Die Abtreibung kann frühestens nach einer 72-stündigen Wartefrist durchgeführt werden, damit die Frauen genug Zeit haben, ihre Entscheidung angesichts der neuen Informationen noch einmal zu überdenken.