
Die Forderung der Berliner AfD nach einem Kopftuchverbot für Schülerinnen und Studentinnen löst Kopfschütteln aus. Die Rechtslage nämlich ist eindeutig.
Von Sandra Dassler|DER TAGESSPIEGEL
Eine Kita-Pflicht würde es in Berlin nicht geben, wenn die Alternative für Deutschland die Macht in der Hauptstadt übernähme. Die Delegierten des Berliner AfD-Parteitags am Sonntag nahmen eine entsprechende Forderung nicht in ihr Programm für die Wahl zum Abgeordnetenhaus am 18. September auf; die Landesvorsitzende Beatrix von Storch hatte vehement den Verzicht gefordert. Die Forderung nach generellem Kopftuchverbot an Schulen und Universitäten fand hingegen eine breite Mehrheit.
Eindeutig waren die Reaktionen am Tag danach. „Jeder Schüler und jede Schülerin in Deutschland hat das Recht auf freie Ausübung der Religion. Kopftuchverbote sind deshalb rechtswidrig“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, dem Tagesspiegel.
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