
An Karfreitag gilt in Frankfurt ein striktes Tanzverbot. Clubs droht bei Verstößen ein Bußgeld von mindestens 1000 Euro. Es stelle keine besondere Einschränkung dar, an wenigen Tagen im Jahr auf lautes Feiern zu verzichten, argumentiert die Stadt.
Von Claus-Jürgen Göpfert|Frankfurter Rundschau
Auch in diesem Jahr hält die Stadt Frankfurt an Karfreitag am gesetzlichen Tanzverbot fest. Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) gibt sich am Dienstag unnachsichtig und entschlossen. „Das Tanzverbot wird durchgesetzt“, kündigt seine Büroleiterin Andrea Brandl an. Streifen der Stadtpolizei sollen demnach kontrollieren. Und Clubs und Discos, die an Karfreitag zum Tanz laden, droht „ein Bußgeld ab 1000 Euro“.
Kirchendezernent Uwe Becker (CDU) gibt den Ton vor in der schwarz-grünen Stadtregierung. „Der Karfreitag ist als christlicher Feiertag dem Gedenken an das Leiden und die Kreuzigung Jesu Christi gewidmet – das verträgt sich nicht mit lautem und ausgelassenem Feiern“, erklärt der Politiker. Das heißt konkret: Nach dem Hessischen Feiertagsgesetz sind von Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Karsamstag um Mitternacht öffentliche Tanzveranstaltungen verboten, an gesetzlichen Feiertagen zudem von 4 Uhr bis 12 Uhr.
Wie man kleinen Christenkindern leicht und locker den Karfreitag, die Leiche am Kreuz und das Ende vom Jesulein erklärt:
http://volkundglauben.blogspot.de/2016/03/was-bedeutet-karfreitag-bloody-friday.html
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