Tötungshandlungen, Sprengstoffanschläge, Folter: IS-Rückkehrer haben laut Generalbundesanwalt Peter Frank „Blut an den Händen“, bewiesen werden aber kann ihnen oft nichts. Schuld daran hätten andere.
Die Justiz hat laut Generalbundesanwalt Peter Frank Schwierigkeiten bei der Aufklärung von Taten aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus. Wenn Rückkehrer aus den Reihen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) oder anderer Gruppen dingfest gemacht werden, könne man ihnen zumeist nur die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nachweisen, sagte Frank der „Süddeutschen Zeitung„.
„Allerdings haben wir oft den Eindruck, dass diese Leute nicht nur zum Wachdienst oder zur Waffenausbildung in Syrien waren, sondern dass sie vielfach an Körperverletzungen, Tötungshandlungen und Sprengstoffanschlägen beteiligt waren.“
Hat dies auf Die Erste Eslarner Zeitung – Aus und über Eslarn, sowie die bayerisch-tschechische Region! rebloggt.
Gefällt mirGefällt mir