
Das Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung vom 10. Dezember 2015 bleibt vorerst weiter in Kraft.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in zwei am Freitag veröffentlichten Beschlüssen Eilanträge gegen das Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zurückgewiesen. Unter anderem mehrere Journalisten, der Deutsche Journalisten Verband (DJV), Ärzte, Anwälte und auch Mitglieder des Bundestages und des Berliner Abgeordnetenhauses wollten das Gesetz im Eilverfahren stoppen. (AZ: 1 BvQ 42/15 und 1 BvR 229/16)
Das Gesetz sieht vor, dass bei der Nutzung von Telekommunikation, Internet und Mobilfunk alle Verbindungsdaten der Bürger generell gespeichert werden. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten sollen Netzbetreiber die Verbindungsinformationen ihrer Kunden zehn Wochen lang und Standortdaten einen Monat lang speichern. Auf diese Weise soll die Aufklärung von Straftaten erleichtert werden.
Hat dies auf Die Erste Eslarner Zeitung – Aus und über Eslarn, sowie die bayerisch-tschechische Region! rebloggt.
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