- Deutschland darf der vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens Ceta zustimmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
- Ein Scheitern von Ceta könnte „irreversible“ Schäden verursachen, hieß es in der Begründung.
Die Bundesregierung darf der vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens Ceta zustimmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Das Gericht lehnte die Eilanträge der Linkspartei und mehrerer Bürgerinitiativen auf einen Stopp der Zustimmung ab. Die Kläger wollten erreichen, dass Karlsruhe den deutschen Vertretern im EU-Ministerrat aufträgt, bei der Abstimmung über die vorläufige Anwendung des Abkommens am kommenden Dienstag mit „Nein“ zu stimmen.
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