
Wer „islamistische“ Beiträge auf Facebook verbreitet, darf keine Ausbildung bei der Polizei machen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Bewerber habe sich verfassungswidrige Aussagen zueigen gemacht.
Wer eine Ausbildung bei der Bundespolizei machen will, darf sich nicht mit „islamistischen“ Beiträgen bei Facebook betätigen. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung den Eilantrag eines jungen Mannes zurück, dessen Einstellung wegen fragwürdiger Internet-Aktivitäten abgelehnt worden war (AZ: 2 L 1159/16.KO). Der Bewerber habe unter anderem ein Video unter seinem Profil eingestellt, in dem es geheißen habe, nicht zu beten sei eine größere Sünde als einen Menschen zu töten.