
Der Schuldspruch gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning ist rechtskräftig. Der 95-Jährige war wegen Beihilfe zum Massenmord zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
Im Fall des früheren SS-Manns Oskar Gröning hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord in einem NS-Vernichtungslager höchstrichterlich bestätigt. Der Schuldspruch gegen den 95-Jährigen sei rechtskräftig, sagte Grönings Verteidiger Hans Holtermann am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. Vom BGH lag dafür zunächst keine Bestätigung vor.
Gröning war im Juli 2015 in einem der letzten großen Auschwitz-Prozesse vom Landgericht Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte eingeräumt, das Geld der verschleppten Juden verwaltet und die Ankunft der Transporte mit beaufsichtigt zu haben.