- Eine Schülerin hatte die Teilnahme am Schwimmunterricht verweigert, weil er sich aus ihrer Sicht nicht mit den islamischen Kleidungsvorschriften vereinbaren lässt.
- Die Elfjährige lehnte auch einen sogenannten Burkini ab und klagte sich durch alle Instanzen.
- Das Bundesverfassungsgericht lehnte ihre Beschwerde ab – mit einer Begründung, die auf der ursprünglichen Argumentation des Mädchens fußt.
Muslimische Schülerinnen können am Schwimmunterricht in der Schule teilnehmen, ohne gegen islamische Bekleidungsvorschriften zu verstoßen – zu dieser Entscheidung kam nicht etwa eine religiöse Instanz, sondern das Bundesverfassungsgericht. Die Richter in Karlsruhe wiesen damit die Verfassungsbeschwerde einer Elfjährigen aus dem Raum Frankfurt am Main ab, die sich mit Verweis auf ihre Religion vom gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen befreien lassen wollte.
Hat dies auf Die Erste Eslarner Zeitung – Aus und über Eslarn, sowie die bayerisch-tschechische Region! rebloggt.
LikenLiken