
Hintergrundrunden der Kanzlerin mit Journalisten sind eine „eingeführte Einrichtung“, sagen die Richter. Ob die Öffentlichkeit etwas darüber wissen darf, sei nicht eilig.
Von Jost Müller-Neuhof | DER TAGESSPIEGEL
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) muss keine Auskünfte über ihre geheime Zusammenkünfte mit Journalisten geben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Mittwoch entschieden. Daten, Teilnehmer und Themen der von Kanzleramt und Journalisten als „Hintergrundgespräch“ bezeichneten Treffen bleiben damit weiter vor der Öffentlichkeit verborgen. Das OVG wies damit die Informationsklage eines Tagesspiegel-Redakteurs ab, der unter anderem Auskünfte zu Treffen begehrte, bei denen Merkel über die Flüchtlingskrise, den Brexit sowie den Umgang mit der AfD gesprochen hatte.
Trump spert die Medien öffentlich aus – Merkel macht das „nichtöffentlich“. Im Endeffekt dasselbe in Grün.
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