
Präsident Kempen warnt, dass sich „der Anspruch von Toleranz und Offenheit in das Gegenteil verkehrt“
Von Peter Mühlbauer | TELEPOLIS
Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat sich in die Debatte um den von Politstalkern verfolgten Osteuropa-Historiker und Gewaltforscher Jörg Baberowski eingeschaltet und eine „Erosion der Debatten- und Streitkultur an Universitäten“ kritisiert. Eine Studentengruppe in Bremen hatte sogar einen Vortrag des Merkel-Kritikers verhindert, und dabei einem im März gefällten Urteil des Landgerichts Köln nach „Äußerungen […] aus dem Zusammenhang gerissen und damit sinnentstellend wiedergegeben“, um ihn als „Hetzer“ und „Rassisten“ darzustellen – Zuschreibungen, die der Einwanderungsskeptiker weit von sich weist (Aktenzeichen 28 O 324/16).
DHV-Präsident Bernhard Kempen nach müssen die Universitäten nicht nur „Ort[e] des freien und offenen Meinungsaustausches bleiben“, sondern auch „dafür sorgen, dass jedermann – unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, einer Partei, eines Verbandes oder Vereins – seine Forschungsergebnisse, Thesen, Argumente und Ansichten ohne Angst zur Diskussion stellen kann“. Das Grundgesetz bindet seinen Worten nach „die Freiheit von Forschung und Lehre allein an die Treue zur Verfassung“ und schließt „darüber hinausgehende Denk- oder Sprechverbote […] ausdrücklich aus“.
Von „berechtigten Anliegen“ zum „Tugendterror“
Gefährdet ist der offene Meinungsaustausch Kempen zufolge durch ein „Meinungsklima“, in dem sich „der Anspruch von Toleranz und Offenheit in das Gegenteil verkehrt“ hat. Anliegen wie ein „verantwortungsvoller Sprachgebrauch“ und ein „sensibler Umgang mit Minderheiten“ sind seiner Ansicht nach „berechtigt“, dürfen aber nicht zu einem „Tugendterror“ werden, in dem „abweichende wissenschaftliche Meinungen Gefahr laufen, als unmoralisch stigmatisiert zu werden“. Das führe nämlich zu „Feigheit und Anbiederung“ anstatt zu „Aufbruch und Neugier“, weil „jede konstruktive Auseinandersetzung […] bereits im Keim erstickt“ werde.