
Kein Anspruch auf eine staatliche Unterstützung beim Suizid – Erfreulicherweise kritisiert der Deutsche Ethikrat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes
Die Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Susanne Wenzel, kommentiert zustimmend die kritische Position des Deutschen Ethikrates zur erstmaligen Genehmigung des Tötungsmittel Pentobarbital durch das Bundesverwaltungsgericht:
„Im März 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass Suizidwilligen der Zugang zu einem bisher in Deutschland nur für Tiertötungen zugelassenen Betäubungsmittel (Pentobarbital) zur Selbsttötung „in extremen Ausnahmefällen“ nicht verwehrt werden dürfe.