Messer-Attentäter von Hamburg hätte abgeschoben werden können


In diesem Supermarkt erstach Ahmad A. einen Menschen und verletzte einige Weitere. 2015 war versäumt worden, ihn abzuschieben. (Foto: Morris MacMatzen/Getty Images)
  • Der Messer-Attentäter von Hamburg sollte 2015 abgeschoben werden, da er bereits einen Asylantrag in Norwegen gestellt hatte. Das gelang nicht, da das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Frist verpasste.
  • Zuerst hatte Spiegel Online über den Vorgang berichtet.
  • Ahmad A. hatte am vergangenen Freitag in einem Supermarkt in Hamburg-Barmbek mit einem Messer einen Menschen getötet und weitere verletzt.

Von Matthias Drobinski, Thomas Öchsner, Thomas Hahn | Süddeutsche.de

Im Fall des Hamburger Messer-Attentäters Ahmad A. hat es eine folgenschwere Behördenpanne gegeben: Der Palästinenser, der am 11. Mai 2015 über Norwegen nach Deutschland gekommen war, hätte schon damals gleich wieder dorthin zurück abgeschoben werden können. Am 13. Mai stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bei einem Datenabgleich der Fingerabdrücke fest, dass A. bereits in Norwegen registriert war. Das Land hätte also nach den Regeln des sogenannten Dublin-Abkommens den Mann zurücknehmen müssen.

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2 Comments

  1. Wenn der Hund nicht ge… hätte, hätte er den Hasen gekriegt !
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    Mit Heinrich Heine gefühlt: „Denk ich an Deutschland in der Nacht,…….“

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