Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte weist türkische Beschwerden ab


Europäisches Gericht für Menschenrechte in Straßburg. Bild: CherryX/CC BY-SA-3.0
Zehntausende von Willkür Betroffene sollen erst den nationalen Rechtsweg ausschöpfen

Von Gerrit Wustmann | TELEPOLIS

Am Mittwochmorgen holten die türkischen Behörden zu einem neuen Angriff auf die Presse aus. Es ergingen Haftbefehle gegen 35 Journalisten, unter ihnen auch der leitende Online-Redakteur der regierungskritischen Tageszeitung BirGün, Burak Ekici. Außerdem ehemalige Mitarbeiter der inzwischen verbotenen Medien Zaman, Cihan und Samanyolu TV. Die Polizei stürmte und durchsuchte ihre Wohnungen in Istanbul, zehn der Betroffenen wurden bislang festgenommen.

Die Begründung, wie in zehntausenden anderen Fällen auch: Sie hätten die Messenger-App ByLock genutzt und würden daher als Gülen-Anhänger eingestuft. ByLock wurde von einem Gülen-nahen Unternehmen entwickelt und war bis Anfang 2016 weltweit frei erhältlich. Zuletzt wurden mehrfach auch Personen unter dem Vorwand festgenommen, sie hätten in Kontakt zu ByLock-Nutzern gestanden.

Allen ByLock-Kunden wird ohne nähere Beweisaufnahme Putschunterstützung vorgeworfen. Die App soll in der Türkei von rund 10.000, weltweit von mehr als 600.000 Menschen genutzt worden sein. Die Willkür bei diesen Festnahmen zog zuletzt immer weitere Kreise. Schon 2016 gab es in dem Zusammenhang die Festnahme eines Mannes, der gar kein Smartphone besaß, sondern nur ein gewöhnliches Handy, auf dem sich keine Apps installieren lassen. Am 8. August nahm die Polizei in Istanbul eine alte Frau fest, die einen Obststand betreibt.

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