
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das Einbürgerungsbegehren eines mutmaßlichen Salafisten zurückgewiesen. In dem konkreten Fall gebe es Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützt habe.
Ein mutmaßlicher Salafist ist mit seiner Klage auf Einbürgerung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert. Es gebe Anhaltspunke dafür, dass der Kläger Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützt habe, erklärte das Oberverwaltungsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. (AZ: 19 A 2246/15)
Die Stadt Wuppertal hatte die Einbürgerung abgelehnt, weil der Mann nach Erkenntnissen von Polizei und Verfassungsschutz mutmaßlich in der salafistischen Szene aktiv sei. Der in Wuppertal wohnende Israeli ist arabischer Volkszugehöriger muslimischen Glaubens.
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