
Die Berliner CDU-Fraktion stützt Position der Kirchen. Nicht jede Art von öffentlichem religiösem Bekenntnis dürfe verboten werden.
In der Debatte um das Tragen religiöser Symbole im öffentlichen Dienst hat die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus die Position der beiden Kirchen gestärkt. Bei einem Treffen von Kirchenvertretern mit CDU-Abgeordneten sei man sich einig gewesen, „dass das Berliner Neutralitätsgesetz die wichtige verfassungsgemäße Neutralität des Staates bei der Religionsausübung regelt“, erklärten das Erzbistum Berlin und die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg.
Jedoch dürfe nicht jegliche Zurschaustellung der eigenen religiösen Überzeugung – auch bei Polizisten, Richtern und Lehrern – unterbunden werden. Dies habe etwa der Streit um das Tragen eines Kruzifixes einer Berliner Lehrerin vor Augen geführt.