
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt der türkischen Regierung drei weitere Wochen Zeit, um zur Beschwerde des inhaftierten „Welt“-Korrespondenten Deniz Yücel Stellung zu beziehen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der türkischen Regierung drei weitere Wochen Zeit gegeben, um zur Beschwerde des inhaftierten „Welt“-Korrespondenten Deniz Yücel Stellung zu beziehen. Dies bestätigte eine Sprecherin des Straßburger Gerichts am Mittwoch auf Anfrage.
Die erste Frist war am Dienstag abgelaufen. Die Regierung in Ankara hatte eine Fristverlängerung um sechs Wochen beantragt. Nun soll sie ihre Stellungnahme bis zum 14. November abgeben.