Ein Syrer, der aus Italien nach Deutschland kam, beantragte in beiden Ländern Asyl. Die Bundesrepublik schickte ihn zurück nach Italien – doch er reiste wieder ein. Laut Europäischem Gerichts darf man ihn aber nicht ohne Weiteres wieder abschieben.
Von Marcel Leubecher | DIE WELT
Nach wie vor lässt Deutschland jeden Ausländer einreisen, der glaubhaft angibt, auf der Suche nach Schutz zu sein. Bevor die Behörden überprüfen, ob dieses Anliegen berechtigt ist, untersuchen sie, ob nicht ein anderes Land für den Schutzsuchenden zuständig ist.
Doch auch wenn das der Fall ist, können sie den Migranten nicht einfach wieder dorthin bringen. Vielmehr müssen sie zunächst einen Antrag auf Überstellung an das jeweilige Land senden. Nur wenn dieses zustimmt, darf die Abschiebung innerhalb der EU stattfinden.