Giffey beharrt auf Änderung des Paragrafen 219a


Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) beharrt auf einer Änderung des Strafrechtsparagrafen 219a zum Werbeverbot bei Abtreibungen. „Das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen, nicht nur bei der Heirat, sondern auch bei einer Schwangerschaft, hat für mich eine ganz hohe Priorität“, sagte die Ministerin der Zeitung „Bild am Sonntag“. Innerhalb der Koalition von CDU/CSU und SPD ist das Thema umstritten. Die CSU schließt eine Lockerung des Werbeverbots bei Abtreibungen aus.

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Wenn Frauen in so einer schwierigen Situation seien, bräuchten sie Beratung, Information und Unterstützung, sagte Giffey. „Das darf man ihnen nicht verwehren. Es darf auch nicht passieren, dass Frauen stigmatisiert werden. Das Recht auf Information, nicht auf Werbung, ist elementar.“

Zuvor hatte CSU-Generalsekretär Markus Blume die Position seiner Partei bekräftigt. „Hände weg vom Paragrafen 219a. Eine gesetzliche Änderung ist mit der CSU nicht zu machen“, sagte er dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Auf die Position der CSU angesprochen, sagte Familienministerin Giffey „Bild am Sonntag“: „Da werden wir noch mal drüber diskutieren. Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.“

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