Schweiz: «Kein journalistisches Interview»


Nicolas Blancho (links) und Naim Cherni müssen sich zusammen mit einem dritten Vorstandsmitglied des Islamischen Zentralrats Schweiz im Mai vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten. (Bild: Keystone)
Mitte Mai müssen sich drei Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrats am Bundesstrafgericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, mit einem Video Propaganda für Al-Kaida betrieben zu haben.

Marcel Gyr | Neue Zürcher Zeitung

Die zweitägige Hauptverhandlung gegen drei führende Mitglieder des umstrittenen Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) in Bellinzona beginnt am 16. Mai. Das Urteil soll einige Tage später, am 25. Mai, eröffnet werden. Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte im vergangenen September Anklage erhoben, wegen Verstosses gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» (IS) sowie verwandter Organisationen.

Insbesondere soll der Deutsche Naim Cherni, Kulturproduzent im IZRS, zwei Propagandavideos hergestellt und Ende 2015 veröffentlicht haben. Ebenfalls angeklagt sind der Präsident des IZRS, Nicolas Blancho, sowie dessen Mediensprecher Qaasim Illi: Sie sollen das Video auf sozialen Netzwerken sowie an einer Veranstaltung in Winterthur beworben haben.

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