Der Verfassungsschutz nimmt die AfD stärker als bisher unter die Lupe und erklärt die Partei als Ganzes zum „Prüffall“.
- Der rechtsnationale Flügel unter Björn Höcke und die Nachwuchsorganisation JA werden sogar zum „Verdachtsfall“.
- Beim „Prüffall“ ist die Beobachtung mit V-Leuten nicht erlaubt, beim „Verdachtsfall“ ist dies eingeschränkt möglich.
Die gesamte AfD ist nun ein Prüffall für Verfassungsschützer: Dabei ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt.
Zudem erklärt das Bundesamt für Verfasungsschutz (BfV) den rechtsnationalen Flügel der Partei um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke und die Partei-Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) zum Verdachtsfall. Wird eine Organisation zum Verdachtsfall erklärt, so sind auch nachrichtendienstliche Mittel – also der Einsatz von V-Leuten oder die Überwachung von Kommunikation – gestattet.