
Die für ein Glyphosat-Gutachten verantwortliche Behörde verzeichnet seit einem gerichtlichen Veröffentlichungsverbot bereits 23.000 Anträge auf Herausgabe.
Tim Gerber | heise online
Trotz Antragszahlen in fünfstelliger Höhe will das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ein Gutachten zu den Auswirkungen des umstrittenen Pflanzenschutzmittels Glyphosat weiterhin nicht im Netz veröffentlichen. Vielmehr sollen die Anträge wohl einzeln bearbeitet werden. Nachdem es die Veröffentlichung auf der Plattform FragDenStaat.de in einem Eilverfahren gerichtlich hatte untersagen lassen, sind bei der Behörde nach deren Angaben etwa 23.000 Anträge auf Herausgabe nach dem Informationsfreiheits- und dem Umweltinformationsgesetz (IFG, UIG) eingegangen. Die Plattform hatte infolge des gerichtlichen Verbots zur Antragstellung aufgerufen.
Die Anträge muss das BfR einzeln bearbeiten und entscheiden. Dass die Antragsteller das Gutachten erhalten, gilt als wahrscheinlich, da die Behörde es bereits zuvor auf Grundlage des IFG an einzelne Antragsteller herausgegeben hatte, unter anderem an Arne Semsrott, der für die Open Knowledge Foundation Deutschland (OKFN) die Anfrageplattform FragDenStaat.de betreut. Gebühren wurden dabei nicht erhoben. Den weiteren Antragstellern dürften deshalb voraussichtlich ebenfalls keine Gebühren abverlangt werden.